
Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Arbeitsverweigerung
Aber: Es stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn Sie sich zu Recht weigern, die Ihnen zugewiesene, aber nicht vertragsgemäße Arbeit zu erbringen.
Die Arbeitsverweigerung kann unter gewissen Umständen berechtigt sein. Als Gründe für die berechtigte Arbeitsverweigerung kommen u. a. in Betracht:
- Glaubens- und Gewissenkonflikt,
- Pflichtenkollision,
- Zwangslage wegen Kindesbetreuung,
- Leistungsverweigerungsrecht wegen Gehaltsrückständen,
- unzulässige Mehrarbeit,
- Nichtbeteiligung des Betriebsrats an einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme,
- Überschreitung des Weisungsrechts,
- Verkehrsunsicherheit des zugewiesenen Fahrzeugs.

Weitere Informationen:
Lesen Sie bitte auch die
und speziell die
Nächster Kündigungssachverhalt: Beleidigungen,
Bedrohungen
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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