verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Arbeitsverweigerung

Eine beharrliche (wiederholte) Verweigerung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung trotz Abmahnung ist zwar grundsätzlich geeignet, einen Kündigungsgrund abzugeben.

Aber: Es stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn Sie sich zu Recht weigern, die Ihnen zugewiesene, aber nicht vertragsgemäße Arbeit zu erbringen.

Die Arbeitsverweigerung kann unter gewissen Umständen berechtigt sein. Als Gründe für die berechtigte Arbeitsverweigerung kommen u. a. in Betracht:

    Arbeitsverweigerung
  • Glaubens- und Gewissenkonflikt,
  • Pflichtenkollision,
  • Zwangslage wegen Kindesbetreuung,
  • Leistungsverweigerungsrecht wegen Gehaltsrückständen,
  • unzulässige Mehrarbeit,
  • Nichtbeteiligung des Betriebsrats an einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme,
  • Überschreitung des Weisungsrechts,
  • Verkehrsunsicherheit des zugewiesenen Fahrzeugs.

Beachten Sie:

Auch eine an sich unzulässige Arbeitsverweigerung kann eine Kündigung ausschließen, wenn Sie über die Pflichtwidrigkeit der Arbeitsverweigerung unverschuldet im Irrtum waren.

Weitere Informationen:
Lesen Sie bitte auch die Tipps im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung...
und speziell die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund "beharrliche Arbeitsverweigerung"...

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Zuletzt aktualisiert August 2023

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