Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Beleidigungen, Bedrohungen
Dennoch ist eine Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. So macht es sicherlich einen Unterschied, ob eine als Beleidigung gedachte Äußerung den Vorgesetzten oder Arbeitgeber in der Öffentlichkeit bloßstellt oder ob es sich um eine spontane Äußerung in Branchen oder Betrieben handelt, in denen ein eher rauher Ton an der Tagesordnung ist.
Ebenso kann eine Kündigung dann ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, von seinem Vorgesetzten oder von einem Arbeitskollegen zu seiner Äußerung provoziert wurde.
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Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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