verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Beleidigungen, Bedrohungen

Die grobe Beleidigung des Arbeitgebers, eines Vorgesetzten oder eines Kollegen stellt zwar in der Regel eine Störung des personalen Vertrauensbereichs und damit einen Grund zur verhaltensbedingten Kündigung dar.

Dennoch ist eine Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. So macht es sicherlich einen Unterschied, ob eine als Beleidigung gedachte Äußerung den Vorgesetzten oder Arbeitgeber in der Öffentlichkeit bloßstellt oder ob es sich um eine spontane Äußerung in Branchen oder Betrieben handelt, in denen ein eher rauher Ton an der Tagesordnung ist.

Ebenso kann eine Kündigung dann ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, von seinem Vorgesetzten oder von einem Arbeitskollegen zu seiner Äußerung provoziert wurde.

Pfeil nach oben   Zurück zur Auswahl


Nächster Kündigungssachverhalt: Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung



Zuletzt aktualisiert August 2023

Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Ihnen wurde aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt? Oder haben Sie ein anderes arbeitsrechtliches Problem?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang