Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Fehlzeiten (unerlaubte Arbeitsversäumnis)
Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Ein absolut ungestörter Verlauf des Arbeitsverhältnisses kann nicht erwartet werden. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn das Arbeitsverhältnis schon sehr viele Jahre bestanden hat und es während dieser langen Zeit nie zu Beanstandungen gekommen ist, dürfte ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung in solchen Fällen oftmals Aussicht auf Erfolg haben. Zu denken ist etwa insbesondere an den Fall, dass der Arbeitnehmer eine persönliche Krise (z. B. Ehescheidung oder Tod eines nahestehenden Angehörigen) durchzustehen hat. Ist der Sachverhalt so gelagert, wird man vom Arbeitgeber verlangen können, auf die Situation des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, so dass er gehindert ist, eine Kündigung auszusprechen.
Nächster Kündigungssachverhalt: Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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