verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Fehlzeiten (unerlaubte Arbeitsversäumnis)

Unberechtigtes Fehlen eines Arbeitnehmers stellt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar und ist nach Wiederholung trotz Abmahnung geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Ein absolut ungestörter Verlauf des Arbeitsverhältnisses kann nicht erwartet werden. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn das Arbeitsverhältnis schon sehr viele Jahre bestanden hat und es während dieser langen Zeit nie zu Beanstandungen gekommen ist, dürfte ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung in solchen Fällen oftmals Aussicht auf Erfolg haben. Zu denken ist etwa insbesondere an den Fall, dass der Arbeitnehmer eine persönliche Krise (z. B. Ehescheidung oder Tod eines nahestehenden Angehörigen) durchzustehen hat. Ist der Sachverhalt so gelagert, wird man vom Arbeitgeber verlangen können, auf die Situation des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, so dass er gehindert ist, eine Kündigung auszusprechen.

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Zuletzt aktualisiert August 2023

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