
Verhaltensbedingte Kündigung Wichtige Hinweise vorab
Einige wichtige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen.
In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, welche Hürden Ihr Arbeitgeber überwinden muss, um Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen zu können. Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der tragende Grund für die Kündigung des Arbeitgebers in einem vom Arbeitnehmer beeinflussbaren arbeitsvertragswidrigen Verhalten liegt.
Bei bestehendem Kündigungsschutz hat Ihr Arbeitgeber nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Er braucht für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verhaltensbedingte Gründe. Hat er diese nicht oder erfüllen seine Gründe für eine ausgesprochene Kündigung nicht die strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), haben Sie gute Chancen, dass das Arbeitsgericht auf Ihre Klage hin die Kündigung des Arbeitgebers "aufhebt". Ihr Arbeitgeber wird dann nicht umhin kommen, Ihnen eine angemessene Abfindung zu zahlen, falls er Sie nicht weiterbeschäftigen will.
"Rücknahme" der Kündigung nicht zu befürchten
Häufig befürchten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber könne die ausgesprochene Kündigung "zurückziehen". Diese Befürchtung ist fast immer unbegründet. Die Rücknahme einer Kündigung bedeutet für den Arbeitgeber einen Gesichtsverlust. Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigen, ist die absolute Ausnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wurde.
Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die verhaltenbedingte Kündigung erklären, dass der tragende Grund für die Kündigung in einem vertragswidrigen Verhalten liegt, welches zudem von Ihnen beeinflussbar gewesen sein muss.
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Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine verhaltensbedingte
Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste
zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage...
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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