verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung - Übersicht

Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine verhaltensbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Aus den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, wo genau Ihre Chancen liegen, eine verhaltensbedingte Kündigung entweder abzuwehren oder eine Abfindung zu erstreiten.

Mit meinen Tipps will ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und - möglicherweise teure - Fehler zu vermeiden. Hier zunächst die Übersicht über die Themen, die auf dieser Website zu der Materie "fristlose Kündigung" behandelt werden:

Wichtige Hinweise

Was Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen - wichtige Hinweise vorab... Pfeil

Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung

Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen will? - Checkliste Pfeil

Liegt überhaupt eine Pflichtverletzung vor?

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus. Liegt eine Pflichtverletzung
- aus dem Leistungsbereich,
- dem Bereich der betrieblichen Ordnung,
- dem personalen Vertrauensbereich oder
- dem Bereich arbeitsvertraglicher Nebenpflichten vor? Pfeil

Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?

Kann aus der Art, Schwere oder Häufigkeit dieser Pflichtverletzungen geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Pflichten verletzen wird? - Negative Prognose Pfeil

Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?

Ist die Pflichtverletzung vom Arbeitnehmer schuldhaft begangen worden (Verschulden), ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen? Pfeil

Abmahnung als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung

Wäre dem Arbeitgeber ein milderes Mittel als Reaktion auf die Arbeitsvertragsverletzungen noch zumutbar? Insbesondere: Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt? Pfeil

Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?

Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses? - Interessenabwägung Pfeil

Beispiele – typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen

Lernen Sie einige der Kündigungssachverhalte kennen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen. Welche Möglichkeiten gibt es, eine fristlose Kündigung abzuwehren? Welche Strategie ist am Erfolg versprechendsten, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, um entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine Abfindung zu erstreiten? Pfeil

Verhaltensbedingte Kündigung - Probleme mit dem Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)!

Im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung sind Probleme mit der Agentur für Arbeit vorprogrammiert. Warum Sie daher gut beraten sind, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde, und warum Sie eine verhaltensbedingte Kündigung praktisch nie akzeptieren sollten... Pfeil

Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung!

KündigungsschutzklageEine fristgemäße verhaltensbedingte Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zu dem Termin, zu dem der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, in der Regel also zum Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, haben Sie drei Wochen Zeit, sich entweder mit Ihrem Arbeitgeber auf die Modalitäten der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu verständigen oder, falls es zu keiner Verständigung kommt, Kündigungsschutzklage zu erheben. Die dreiwöchige Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung.

Beachten Sie § 4 Abs. 1 KSchG: "Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist." Versäumen Sie die Klagefrist, wird die Kündigung bestandskräftig und kann von Ihnen nicht mehr angegriffen werden. Auf Unwirksamkeitsgründe können Sie sich nicht berufen, gleichgültig wie unbegründet die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gewesen sein mögen.

Wichtig: Falls Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen, sollte dies unbedingt schriftlich und spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung erfolgen. Wenn Sie also mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verhandeln, achten Sie unbedingt darauf, dass ein schriftliches Ergebnis innerhalb der Dreiwochenfrist vorliegt. Werden Sie von Ihrem Arbeiteber hingehalten, sollten Sie in jedem Fall zur Fristwahrung Kündigungsschutzklage erheben. Einigen Sie sich dann später doch noch, kann die Klage jederzeit zurückgenommen werden.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz haben, wenn Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde oder eine verhaltensbedingte Kündigung bevorsteht, werde ich Sie jederzeit gern beraten.

Die Beratung umfasst auch die Entwicklung einer Strategie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise. Je nach Lage des Falles und entsprechend Ihren Wünschen trete ich entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber ich übernehme Ihre Vertretung, sei es zu dem Zweck, die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen, sei es, um Kündigungsschutzklage zu erheben.



Zuletzt aktualisiert August 2023

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