Fristlose Kündigung Kündigungssachverhalt: Beharrliche Arbeitsverweigerung
Generell gilt, dass eine beharrliche Verweigerung der Arbeitspflicht in der Person des Arbeitnehmers eine Nachhaltigkeit im Willen voraussetzt. Der Arbeitnehmer muss die ihm übertragenen Arbeiten bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen. Solange Sie sich nur beschweren und die Erbringung der Arbeitsleistung noch gar nicht endgültig verweigert haben, ist eine fristlose Kündigung Ihres Arbeitgebers auf jeden Fall verfrüht! Das wird von Arbeitgebern häufig verkannt.
Kein Grund zur Kündigung besteht beispielsweise auch dann, wenn Sie Ihre Arbeitsleistung berechtigterweise verweigern, weil Ihr Arbeitgeber mit der Zahlung erheblicher Teile der Vergütung in Rückstand geraten ist.
Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung....
und speziell die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung
im Falle der Arbeitsverweigerung....
Nächster Kündigungssachverhalt: Eigenmächtige Urlaubsnahme
Inhaltsübersicht: Fristlose Kündigung
- Tipps bei einer fristlosen Kündigung (Übersicht)
- Die negativen Folgen einer fristlosen Kündigung
- Wann liegt ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung vor?
- Beispiele - typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Eigenmächtige Urlaubsnahme
- Schlechtleistung oder Minderleistung
- Drohung mit Krankheit
- Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten
- Diebstahl, Spesenbetrug
- Abmahnung auch bei fristloser Kündigung erforderlich?
- Zweiwöchige Ausschlussfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) eingehalten?
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar? Interessenabwägung?
- Checkliste
- Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung? Vorsicht ist geboten!
Ende des Kapitels: Fristlose Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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