
Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Schlechtleistung, Minderleistung
Aber auch hier kann einer Kündigung häufig, wenn nicht fast immer, mit Aussicht auf Erfolg entgegengetreten werden. Jeder Arbeitnehmer ist nämlich nur zu der Leistung verpflichtet, zu der er individuell auch in der Lage ist.
Ein Arbeitnehmer, der nur unterdurchschnittlich leistungsfähig
ist (Krankheit, Behinderung, Alter, Beschränkungen der geistigen oder
körperlichen Leistungsfähigkeit etc.), kann unter Umständen überhaupt
keine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte erbringen. Dies wird von
ihm auch nicht geschuldet! Dennoch versuchen Arbeitgeber gerade in derartigen
Fällen, sich eines weniger leistungsfähigen Arbeitnehmers mittels einer
verhaltensbedingten Kündigung zu entledigen. In der Regel ist eine
Kündigung in derartigen Fällen nicht gerechtfertigt und deshalb unwirksam. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen seiner
Minderleistung zuvor abgemahnt hat. Natürlich ist in einem solchen Fall
auch eine Abmahnung unberechtigt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt,
weil er mit Ihren Leistungen nicht zufrieden ist, sollten Sie generell
eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen.
Ein Kündigungsgrund besteht allenfalls dann, wenn ein Arbeitnehmer seine Leistung bewusst zurückhält, wenn er also absichtlich weniger leistet als er leisten könnte.
Nächster Kündigungssachverhalt: Tätlichkeiten
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0