Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zur Person
Beruflicher Werdegang
geb. 1955 in Duderstadt (Niedersachsen)
1974: Abitur und anschließender Wehrdienst
1975 bis 1980: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
1980: Erstes juristisches Staatsexamen
1983: Zweites juristisches Staatsexamen
1985: Promotion zum Doktor der Rechte an der Georg-August-Universität
zu Göttingen
Thema: "Disparität und Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht"
Seit 1985: Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt in Northeim.
Seit 2001: Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nach dem Abschluss meiner Promotion wurde ich im Juni 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und bin seitdem in Northeim, einer Kreisstadt 20 km nördlich von Göttingen, als Anwalt tätig. Seit Beginn meiner Tätigkeit habe ich mich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seit 2001 bin ich berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.
Tätigkeitsschwerpunkt
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, speziell im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa wenn Ihnen gekündigt wurde oder Ihr Arbeitgeber Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anbietet. Mein besonderer Schwerpunkt liegt darin, für die von mir vertretenen Mandanten eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden, nicht vom Arbeitgeber ausgeht, sondern vom Arbeitnehmer. Auch in diesem Fall entwickele ich mit Ihnen eine Strategie, die den Arbeitgeber dazu bringt, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Arbeitrecht
Philosophie
Die Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache. Die anwaltliche Leistung ist in hohem Maße immateriell, d. h. Sie können das Dienstleistungsprodukt im Gegensatz zu einer Ware, die Sie in einem Laden kaufen, vor der Inanspruchnahme nicht sehen oder testen. Die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung hängt in ihrem Ergebnis zu weiten Teilen vom fachlichen Können (Wissen, Erfahrung, Kompetenz) und der Zuverlässigkeit des Anwalts ab. Als Nachfrager werden Sie nur selten in der Lage sein, diese Qualität im Voraus einschätzen zu können. Als Mandant gewähren Sie dem Anwalt daher bereits bei Ihrer Entscheidung, gerade ihm das Mandat zu übertragen, einen Vertrauensvorschuss.
Ich habe mich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1985 auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seit vielen Jahren bearbeite ich fast ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate, speziell Mandate, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen. Dies sind Kündigungsschutzmandate, aber auch Mandate, bei denen die Arbeitsvertragsparteien sich einvernehmlich trennen und einen Aufhebungsvertrag schließen. Ich bin nicht nur auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert, sondern habe auch erhebliches Know-how entwickelt, Arbeitnehmern zu einer Abfindung zu verhelfen, die das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden möchten.
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0