Verhaltensbedingte Kündigung Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt hat bzw. kündigen will?
Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist für
den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen.
Die Hürden, die er nehmen muss, um seine Kündigung durchzubringen,
sind äußerst zahlreich. Eine verhaltensbedingte Kündigung, die überhaupt
keine Angriffspunkte bietet, bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb
sind Sie in jedem Fall gut beraten, wenn Sie den Rat eines Fachmanns
einholen, falls Ihnen die verhaltensbedingte Kündigung erklärt wurde
oder falls Ihnen eine solche Kündigung bevorsteht.
Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingen Kündigung ist - nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung - der ruhig und verständig urteilende Arbeitgeber. Nur ein Verhalten, das einen solchen Abeitgeber zu einer Kündigung bestimmen könnte, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen.
Natürlich ist es schwierig, anhand einer solchen Definition die Chancen, gegen eine solche Kündigung mit Erfolg anzugehen, richtig einzuschätzen. Deshalb sollten Sie die nachfolgenden Grundsätze herziehen, die die Arbeitsgerichte für die Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung herausgebildet haben. Sie können die nachstehend aufgeführten Grundsätze wie eine Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage verwenden.
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Und nun zur Checkliste
"verhaltensbedingte Kündigung"...
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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