Verhaltensbedingte Kündigung Interessenabwägung: Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses?
Die Kündigung ist nämlich unbegründet, wenn die für jeden Einzelfall vorzunehmende Abwägung der für und gegen eine Entlassung sprechenden Umständen ergibt, dass kein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung anzuerkennen ist. Dies bedeutet: Die Arbeitsgerichte haben den Kündigungssachverhalt vor dem Hintergrund der jeweiligen Interessen der Arbeitsvertragsparteien zu bewerten. Hierbei kommt den Gerichten ein nicht unbeachtlicher Beurteilungsspielraum zu, womit ein weiterer Grund gegeben wäre, sich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen.
Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung sind zu Lasten des Arbeitnehmers hauptsächlich Intensität und Gewicht der Vertragsverletzung und das Vorliegen von konkreten betrieblichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Zu Gunsten des Arbeitnehmers können folgende Kriterien ins Gewicht fallen:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Dauer der störungsfreien Vertragsbeziehung
- Intensität und Gewicht der Vertragsverletzung (einmalig, geringfügig)
- Verschuldensgrad (geringes Verschulden, Mitverschulden des Arbeitgebers)
- Vorliegen einer persönlichen Zwangslage
- Alter des Arbeitnehmers
- Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers
- besondere soziale Schutzbedürftigkeit aus sonstigen Gründen
- Lage auf dem Arbeitsmarkt
Mit den vorliegenden Tipps sollen Ihnen in verständlicher Form die praktischen Kniffe aufgezeigt werden, die Ihnen helfen, sich mit Erfolg gegen eine verhaltensbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen.
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Kündigungssachverhalte, die in der Praxis am häufigsten vorkommen: Welche Möglichkeiten zur Abwehr einer verhaltensbedingten Kündigung gibt es? Welche Strategie ist am Erfolg versprechendsten, die Kündigung zu Fall zu bringen und eventuell sogar noch eine Abfindung herauszuholen?
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Kündigung wegen Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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