Tipps zum Kündigungsschutz - Übersicht
Was bedeutet "Kündigungsschutz"? Warum ist der Kündigungsschutz für Sie so wichtig?
In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Kündigungsschutz genießen, wodurch Ihre Chancen, gegen eine Kündigung Ihres Arbeitgebers mit Erfolg vorzugehen, erheblich steigen. Das bedeutet zugleich wesentlich verbesserte Aussichten, entweder eine - möglichst hohe - Abfindung zu erstreiten oder, wenn dies Ihr Ziel ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Hier zunächst die Übersicht über die Themen, die auf dieser Website zum Thema "Kündigungsschutz" behandelt werden:
Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
Es gibt Arbeitsverhältnisse mit und Arbeitsverhältnisse ohne "Kündigungsschutz". Mit anderen Worten: Der Kündigungsschutz kommt nicht jedem Arbeitnehmer zugute. Er ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Unter welchen Voraussetzungen genießen Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz?
Arbeitnehmerbegriff: Kündigungsschutz nur für Arbeitnehmer
Damit Sie in den Genuss des Kündigungsschutzes kommen, müssen Sie Arbeitnehmer sein. Gehören Sie zu dem vom Kündigungsschutzgesetz geschützten Personenkreis? Sind Sie Arbeitnehmer?
Wartezeit: Kündigungsschutz erst ab sechsmonatiger Beschäftigungsdauer
Das Arbeitsverhältnis muss in demselben Betrieb länger als sechs Monate bestanden haben. Wie wird die Wartezeit berechnet? Was müssen Sie in Zusammenhang mit der Wartezeit sonst noch wissen?
Schwellenwert: Kein Kündigungsschutz für Kleinbetriebe
Um in den Genuss des Kündigungsschutzes zu gelangen, ist eine gewisse Mindestgröße des Betriebes erforderlich. In dem Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, müssen in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sein. Wie berechnen Sie die Anzahl der in Ihrem Betrieb beschäftigten Mitarbeiter?
Worin genau besteht eigentlich der "Schutz" des Kündigungsschutzgesetzes?
Wenn Sie Kündigungschutz genießen, ist eine Kündigung nur zulässig, wenn auch ein Kündigungsgrund vorliegt. Unter welchen Voraussetzungen kann Ihnen nach dem Kündigungsschutzgesetz überhaupt gekündigt werden?
Kündigungsschutzklage: Dreiwöchige Klagefrist beachten!
Eine Kündigung können Sie nur dann zu Fall bringen, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Diese Klage, deren Ziel die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben ...
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Wie ist der Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht? Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ...
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Es gibt Arbeitsverhältnisse mit und Arbeitsverhältnisse
ohne "Kündigungsschutz". Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
Inhaltsübersicht: Tipps zum Kündigungsschutz
- Tipps zum Kündigungsschutz - Übersicht
- Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
- Arbeitnehmerbegriff: Kündigungsschutz nur für Arbeitnehmer
- Wartezeit: Kündigungsschutz erst ab sechsmonatiger Beschäftigungsdauer
- Schwellenwert: Kein Kündigungsschutz für Kleinbetriebe
- Was ist unter einem Kleinbetrieb zu verstehen?
- Wie wird die Beschäftigtenzahl ermittelt?
- Ausnahme vom Schwellenwert: Bestandsschutz für langjährige Beschäftigte
- Worin genau besteht eigentlich der "Schutz" des Kündigungsschutzgesetzes?
- Kündigungsschutzklage: Dreiwöchige Klagefrist beachten!
- Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ende des Kapitels: Tipps zum Kündigungsschutz
Zuletzt aktualisiert Dezember 2018
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