
Tipps zum Kündigungsschutz - Übersicht
Was bedeutet "Kündigungsschutz"? Warum ist der Kündigungsschutz für Sie so wichtig?
In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Kündigungsschutz genießen, wodurch Ihre Chancen, gegen eine Kündigung Ihres Arbeitgebers mit Erfolg vorzugehen, erheblich steigen. Das bedeutet zugleich wesentlich verbesserte Aussichten, entweder eine - möglichst hohe - Abfindung zu erstreiten oder, wenn dies Ihr Ziel ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Hier zunächst die Übersicht über die Themen, die auf dieser Website zum Thema "Kündigungsschutz" behandelt werden:
Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
Es gibt Arbeitsverhältnisse mit und Arbeitsverhältnisse
ohne "Kündigungsschutz". Mit anderen Worten: Der
Kündigungsschutz kommt nicht jedem Arbeitnehmer zugute. Er ist
von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Unter
welchen Voraussetzungen genießen Sie Kündigungsschutz nach
dem Kündigungsschutzgesetz?
Arbeitnehmerbegriff: Kündigungsschutz nur für Arbeitnehmer
Damit Sie in den Genuss des Kündigungsschutzes kommen, müssen Sie Arbeitnehmer sein. Gehören Sie zu dem vom Kündigungsschutzgesetz geschützten Personenkreis? Sind Sie Arbeitnehmer?
Wartezeit: Kündigungsschutz erst ab sechsmonatiger Beschäftigungsdauer
Das Arbeitsverhältnis muss in demselben
Betrieb länger als sechs Monate bestanden haben. Wie
wird die Wartezeit berechnet? Was müssen Sie in Zusammenhang mit der Wartezeit sonst noch wissen?
Schwellenwert: Kein Kündigungsschutz für Kleinbetriebe
Um in den Genuss des Kündigungsschutzes
zu gelangen, ist eine gewisse Mindestgröße des Betriebes erforderlich. In dem Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, müssen in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sein. Wie berechnen Sie die Anzahl der in Ihrem Betrieb beschäftigten Mitarbeiter?
Worin genau besteht eigentlich der "Schutz" des Kündigungsschutzgesetzes?
Wenn Sie Kündigungschutz genießen, ist eine Kündigung nur zulässig, wenn auch ein Kündigungsgrund vorliegt. Unter
welchen Voraussetzungen kann Ihnen nach dem Kündigungsschutzgesetz
überhaupt gekündigt werden?
Kündigungsschutzklage: Dreiwöchige Klagefrist beachten!
Eine Kündigung können Sie nur dann zu Fall bringen, wenn
Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht
erheben. Diese Klage, deren Ziel
die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist, müssen
Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung
erheben ...
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Wie ist der Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht? Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ...
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Es gibt Arbeitsverhältnisse mit und Arbeitsverhältnisse
ohne "Kündigungsschutz". Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
Inhaltsübersicht: Tipps zum Kündigungsschutz
- Tipps zum Kündigungsschutz - Übersicht
- Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
- Arbeitnehmerbegriff: Kündigungsschutz nur für Arbeitnehmer
- Wartezeit: Kündigungsschutz erst ab sechsmonatiger Beschäftigungsdauer
- Schwellenwert: Kein Kündigungsschutz für Kleinbetriebe
- Was ist unter einem Kleinbetrieb zu verstehen?
- Wie wird die Beschäftigtenzahl ermittelt?
- Ausnahme vom Schwellenwert: Bestandsschutz für langjährige Beschäftigte
- Worin genau besteht eigentlich der "Schutz" des Kündigungsschutzgesetzes?
- Kündigungsschutzklage: Dreiwöchige Klagefrist beachten!
- Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ende des Kapitels: Tipps zum Kündigungsschutz
Zuletzt aktualisiert Dezember 2018
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