Betriebsbedingte Kündigung Wichtig: Sie müssen
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen.
Auf den Schutz vor einer sog. "betriebsbedingten" Entlassung und damit die nachfolgenden Tipps können Sie sich nur dann berufen, wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Unter welchen Voraussetzungen können Sie Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen?
Bitte beachten Sie:
Die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes,
- wenn es in dem Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und
- wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer - Auszubildende werden nicht mitgezählt - beschäftigt.
Falls Sie nicht wissen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, lesen Sie bitte die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz...
Falls Ihr Arbeitsverhältnis schon vor dem 01. Januar 2004 bestanden hat, könnte der Schwellenwert unter Umständen bei fünf Arbeitnehmern liegen. Auch hierzu finden Sie nähere Informationen bei den Tipps zum Kündigungsschutz, speziell im Zusammenhang mit dem Bestandsschutz...
Weiter >
Wie beurteilen Sie, ob eine Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung Aussicht auf Erfolg hätte? Wo liegen
die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung
zu Fall zu bringen?
Inhaltsübersicht: Betriebsbedingte Kündigung
- Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Voraussetzung: Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse – Kündigung nur bei Dringlichkeit zulässig!
- Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
- Darlegungslast des Arbeitgebers - eine große Hürde!
- Das Risiko einer Kündigungsschutzklage liegt mehr auf Seiten des Arbeitgebers…
- Die dringenden betrieblichen Erfordernisse muss der Arbeitgeber auch beweisen können!
- Die unternehmerische Entscheidung muss zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen…
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz
- Gibt es einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz? Kündigung unzulässig!
- Auch Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen zählt!
- Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!
- Was hat es mit der so genannten Sozialauswahl auf sich?
- Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Herausnahme aus der Sozialauswahl wegen des Vorrangs betrieblicher Interessen?
- Kriterien der Sozialauswahl:
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten,
Schwerbehinderung - Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
- Wie kommen Sie an die Sozialdaten?
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Sozialauswahl?
Ende des Kapitels: Betriebsbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert Mai 2019
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0