Betriebsbedingte Kündigung Checkliste: Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam?
Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist für
den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen.
Die Hürden, die der Arbeitgeber nehmen muss, um seine Kündigung
durchzubringen, sind äußerst zahlreich. Eine betriebsbedingte
Kündigung, die überhaupt keine Angriffspunkte bietet,
bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb sind Sie in jedem Fall gut beraten,
wenn Sie den Rat eines Fachmanns einholen, falls Ihnen die betriebsbedingte
Kündigung erklärt wurde oder falls Ihnen eine solche Kündigung
bevorsteht.
Damit Sie den Überblick behalten, wird für die nachfolgenden Tipps von dem in der arbeitsrechtlichen Praxis häufigsten Fall ausgegangen, dass der Unternehmer seinen Betrieb, wenn auch eingeschränkt oder umorganisiert, fortführt.
Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die betriebsbedingte Kündigung erklären, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Diese dingenden betrieblichen Erfordernisse für eine arbeitgeberseitige Kündigung liegen nur unter sehr engen Voraussetzungen vor, die ich nachfolgend aufführe. Diese Voraussetzungen müssen überdies nebeneinander vorliegen. Sie können die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen wie eine Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage verwenden.
Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.
Die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen sind zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu verstehen und füllen in der arbeitsrechtlichen Praxis dicke Kommentare. Daher werden sie nachfolgend ausführlich erläutert und mit zahlreichen Beispielen und Tipps unterlegt.
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Bei den Gründen, auf die Ihr Arbeitgeber die Kündigung stützen will, muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe). Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden?
Inhaltsübersicht: Betriebsbedingte Kündigung
- Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Voraussetzung: Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse – Kündigung nur bei Dringlichkeit zulässig!
- Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
- Darlegungslast des Arbeitgebers - eine große Hürde!
- Das Risiko einer Kündigungsschutzklage liegt mehr auf Seiten des Arbeitgebers…
- Die dringenden betrieblichen Erfordernisse muss der Arbeitgeber auch beweisen können!
- Die unternehmerische Entscheidung muss zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen…
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz
- Gibt es einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz? Kündigung unzulässig!
- Auch Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen zählt!
- Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!
- Was hat es mit der so genannten Sozialauswahl auf sich?
- Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Herausnahme aus der Sozialauswahl wegen des Vorrangs betrieblicher Interessen?
- Kriterien der Sozialauswahl:
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten,
Schwerbehinderung - Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
- Wie kommen Sie an die Sozialdaten?
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Sozialauswahl?
Ende des Kapitels: Betriebsbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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