Betriebsbedingte Kündigung Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen? Kündigung kann unwirksam sein!
Möglicherweise hat der freie Arbeitsplatz erhöhte oder andere Anforderungen. Auch in diesem Fall ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam, falls zumutbare Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen die Möglichkeit eröffnen, dass Sie auf dem besagten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden können.
Aber Achtung: Der anderweitige freie Arbeitsplatz mag erhöhte oder andere Anforderungen an Sie stellen. Es darf sich aber nicht um einen höherwertigen Arbeitsplatz ("Beförderungsstelle") handeln. Ein solcher Arbeitsplatz ist nicht vergleichbar.
Können Sie auf keinem gleichwertigen anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden, so kann eine Kündigung dennoch unzulässig sein, nämlich dann, wenn es möglich wäre, sie auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen. Hiermit ist eine Weiterbeschäftigung zu verschlechterten Arbeitsbedingungen gemeint, also die Zuweisung von Aufgaben, die im Vergleich zu Ihrer bisherigen Tätigkeit geringerwertig sind, gegebenenfalls auch gegen ein geringeres Entgelt. Auch einem solchen Arbeitsplatz muss Ihr Arbeitgeber Ihnen anbieten. Das Angebot kann Ihnen unterbreitet werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Unterlässt der Arbeitgeber dies, muss er Ihnen die Weiterbeschäftigung zu veränderten Arbeitsbedingungen spätestens zugleich mit der Kündigung anbieten und eine Änderungskündigung aussprechen. Man spricht von dem so genannten "Vorrang der Änderungskündigung". Hier machen Arbeitgeber in der Praxis häufig Fehler, was Sie dann - mit der richtigen Strategie - Gewinn bringend für sich nutzen können.
Hängen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, sind aber auf eine Vollbeschäftigung nicht angewiesen, dann signalisieren Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig, dass auch eine Teilzeitbeschäftigung oder eine solche zu anderen - geringerwertigen - Bedingungen in Betracht kommt! Beachten Sie jedoch, dass Sie keinen Anspruch haben, auf einen höherwertigen - mit erweiterten oder anderen Aufgaben verbundenen - Arbeitsplatz, der vorhanden ist, oder erst noch zu schaffen wäre, versetzt zu werden!
Sie haben auch ein weiteres gutes Argument gegen Ihre Kündigung in der Hand, wenn in Ihrem Betrieb Leiharbeiter mit Arbeiten beschäftigt werden, die Sie ohne weiteres ausführen könnten. Dies macht im allgemeinen erkennbar, dass eigentlich kein Personalüberhang besteht.
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Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigt, muss er bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, d.h. er muss bei der Auswahl nach der sozialen Schutzbedürftigkeit vorgehen. Inwieweit hilft es Ihnen weiter, wenn der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl Fehler macht?
Inhaltsübersicht: Betriebsbedingte Kündigung
- Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Voraussetzung: Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse – Kündigung nur bei Dringlichkeit zulässig!
- Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
- Darlegungslast des Arbeitgebers - eine große Hürde!
- Das Risiko einer Kündigungsschutzklage liegt mehr auf Seiten des Arbeitgebers…
- Die dringenden betrieblichen Erfordernisse muss der Arbeitgeber auch beweisen können!
- Die unternehmerische Entscheidung muss zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen…
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz
- Gibt es einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz? Kündigung unzulässig!
- Auch Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen zählt!
- Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!
- Was hat es mit der so genannten Sozialauswahl auf sich?
- Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Herausnahme aus der Sozialauswahl wegen des Vorrangs betrieblicher Interessen?
- Kriterien der Sozialauswahl:
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten,
Schwerbehinderung - Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
- Wie kommen Sie an die Sozialdaten?
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Sozialauswahl?
Ende des Kapitels: Betriebsbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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