Betriebsbedingte Kündigung Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
Dritter Prüfungschritt:
Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten
(Fortsetzung)
Beachten Sie besonders, dass Ihr Arbeitgeber bei der Sozialauswahl nur die Sozialdaten berücksichtigen muss, deren Kenntnis vorausgesetzt wird! Er darf sich auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte verlassen, solange ihm nicht aus anderen Gründen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass diese unzutreffend sind. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Vorfeld einer betriebsbedingten Kündigung Erkundigungen einzuziehen, um sich ein möglichst genaues Bild von Ihren Sozialdaten zu verschaffen.
Was sollten Sie bei den einzelnen Grunddaten zur Sozialauswahl bedenken?
Bei dem Kriterium "Dauer der Betriebszugehörigkeit" sollten Sie unbedingt aufpassen, dass es trotz der Formulierung "Betriebszugehörigkeit" nicht auf die Zugehörigkeit im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen ankommt. Maßgeblich ist herbei der ununterbrochene rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie die Juristen sagen.
Gelegentlich finden sich sogar in Tarifverträgen ausdrückliche Vorschriften, die eine Anrechnung von Zeiten auch bei einem anderen Arbeitgeber derselben Branche (Bewachungsgewerbe) vorsehen.
Werden Arbeitszeiten auf diesem Weg angerechnet, führt dies dazu, dass von einer längeren Beschäftigungszeit auszugehen ist. Dies kann Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung unter Umständen vor dem Arbeitsplatzverlust bewahren oder Ihnen zu einer Abfindung verhelfen, wenn Sie hierdurch im Vergleich zu anderen zur Entlassung anstehenden Arbeitnehmern sozial schutzbedürftiger werden.
Bezüglich des weiteren Kriteriums "Unterhaltspflichten" geht es um die gesetzlichen Unterhaltspflichten nach dem BGB. Ob und in welchem Umfang Unterhaltspflichten bestehen, dafür ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgebend. Hierbei ist es jedoch gleichgültig, ob Sie zu diesem Zeitpunkt Ihren bestehenden Unterhaltspflichten nicht oder nur mangelhaft nachkommen!
Beachten Sie, dass es nicht zwingend auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten ankommt, sondern die Höhe des Unterhalts von Bedeutung sein kann, der rechtlich von Ihnen zu leisten ist. Insofern sollten Sie ruhig in die "Waagschale werfen", dass etwa Ihre Ehegattin keine oder nur geringe Einkünfte hat.
Als viertes Kriterium ist die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers in die Sozialauswahl einzubeziehen. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist allerdings die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Integrationsamt. Sie sind daher gut beraten, rechtzeitig die Anerkennung als Schwerbehinderter zu beantragen. Ebenfalls im Rahmen der Sozialauswahl ist zu berücksichtigen, wenn Sie einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind.
Wie kommen Sie an die Sozialdaten der anderen Arbeitskollegen? ....weiter
Inhaltsübersicht: Betriebsbedingte Kündigung
- Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Voraussetzung: Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse – Kündigung nur bei Dringlichkeit zulässig!
- Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
- Darlegungslast des Arbeitgebers - eine große Hürde!
- Das Risiko einer Kündigungsschutzklage liegt mehr auf Seiten des Arbeitgebers…
- Die dringenden betrieblichen Erfordernisse muss der Arbeitgeber auch beweisen können!
- Die unternehmerische Entscheidung muss zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen…
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz
- Gibt es einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz? Kündigung unzulässig!
- Auch Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen zählt!
- Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!
- Was hat es mit der so genannten Sozialauswahl auf sich?
- Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Herausnahme aus der Sozialauswahl wegen des Vorrangs betrieblicher Interessen?
- Kriterien der Sozialauswahl: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
- Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
- Wie kommen Sie an die Sozialdaten?
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Sozialauswahl?
Ende des Kapitels: Betriebsbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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