(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl

Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?

 

Dritter Prüfungschritt:
Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten
(Fortsetzung)


Beachten Sie besonders, dass Ihr Arbeitgeber bei der Sozialauswahl nur die Sozialdaten berücksichtigen muss, deren Kenntnis vorausgesetzt wird! Er darf sich auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte verlassen, solange ihm nicht aus anderen Gründen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass diese unzutreffend sind. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Vorfeld einer betriebsbedingten Kündigung Erkundigungen einzuziehen, um sich ein möglichst genaues Bild von Ihren Sozialdaten zu verschaffen.

Tipp:

Tragen Sie rechtzeitig dafür Sorge, dass Ihre sonstige soziale Lage oder nachteilige Veränderungen - schlechter Gesundheitszustand nach einem Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit unterhaltsberechtigter Familienangehöriger, schlechte Vermittelbarkeit usw. - Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Betriebsrat auch - ggf. schriftlich - bekannt werden.

Was sollten Sie bei den einzelnen Grunddaten zur Sozialauswahl bedenken?

Bei dem Kriterium "Dauer der Betriebszugehörigkeit" sollten Sie unbedingt aufpassen, dass es trotz der Formulierung "Betriebszugehörigkeit" nicht auf die Zugehörigkeit im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen ankommt. Maßgeblich ist herbei der ununterbrochene rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie die Juristen sagen.

Zusätzlich gilt folgender Tipp:

Sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber bereits früher tätig gewesen sein und nach längerer Unterbrechung von mehreren Monaten dort wieder mit einer Arbeit anfangen, schließen Sie eine Anrechnungsvereinbarung etwa folgenden Inhalts:
"Die Arbeitsvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Beschäftigungszeit im Unternehmen vom 02.01.2001 bis 30.06.2010 auf das neu begründete Arbeitsverhältnis angerechnet wird."

Aus Beweisgründen sollten Sie diese Vereinbarung unbedingt schriftlich schließen. Am einfachsten ist es, wenn eine solche Klausel irgendwo in den neuen Arbeitsvertrag aufgenommen wird.

Gelegentlich finden sich sogar in Tarifverträgen ausdrückliche Vorschriften, die eine Anrechnung von Zeiten auch bei einem anderen Arbeitgeber derselben Branche (Bewachungsgewerbe) vorsehen.

Werden Arbeitszeiten auf diesem Weg angerechnet, führt dies dazu, dass von einer längeren Beschäftigungszeit auszugehen ist. Dies kann Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung unter Umständen vor dem Arbeitsplatzverlust bewahren oder Ihnen zu einer Abfindung verhelfen, wenn Sie hierdurch im Vergleich zu anderen zur Entlassung anstehenden Arbeitnehmern sozial schutzbedürftiger werden.

Bezüglich des weiteren Kriteriums "Unterhaltspflichten" geht es um die gesetzlichen Unterhaltspflichten nach dem BGB. Ob und in welchem Umfang Unterhaltspflichten bestehen, dafür ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgebend. Hierbei ist es jedoch gleichgültig, ob Sie zu diesem Zeitpunkt Ihren bestehenden Unterhaltspflichten nicht oder nur mangelhaft nachkommen!

Beachten Sie, dass es nicht zwingend auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten ankommt, sondern die Höhe des Unterhalts von Bedeutung sein kann, der rechtlich von Ihnen zu leisten ist. Insofern sollten Sie ruhig in die "Waagschale werfen", dass etwa Ihre Ehegattin keine oder nur geringe Einkünfte hat.

Als viertes Kriterium ist die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers in die Sozialauswahl einzubeziehen. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist allerdings die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Integrationsamt. Sie sind daher gut beraten, rechtzeitig die Anerkennung als Schwerbehinderter zu beantragen. Ebenfalls im Rahmen der Sozialauswahl ist zu berücksichtigen, wenn Sie einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind.


Wie kommen Sie an die Sozialdaten der anderen Arbeitskollegen? ....weiter



Zuletzt aktualisiert August 2023

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