Betriebsbedingte Kündigung Kriterien der Sozialauswahl: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
Dritter Prüfungschritt:
Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten
Wenn Ihr Arbeitgeber alle die bisher erwähnten Hindernisse überwunden hat und der Kreis der zu entlassenden vergleichbaren Arbeitnehmer feststeht, muss er bei seiner Entscheidung, wen von mehreren Arbeitnehmern die Kündigung trifft, nach den im Kündigungsschutzgesetz geregelten sozialen Gesichtspunkten vorgehen. Es sind folgende unabdingbare Faktoren für jeden vergleichbaren Arbeitnehmer festzustellen:
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
- das Lebensalter,
- die Unterhaltspflichten
- sowie die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
Zu den vom Arbeitgeber bei der Sozialauswahl zu berücksichtigenden Daten gehören weiter persönliche Umstände des zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmers.
Zu seinen Gunsten können sich auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführende Erkrankungen, eine bestehende Schwangerschaft oder Schwerbehinderung oder auch schlechte Arbeitsmarktchancen auswirken.
Die Vermögenssituation des Arbeitnehmers ist bedeutungslos, sonst würde man den Sparsamen bestrafen. Ob und wie der Verdienst des Ehe- oder Lebenspartners in die soziale Auswahl einzubeziehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Ist der Doppelverdienst nötig, um die Existenzgrundlage der Familie zu sichern, schlägt er bei der Sozialauswahl nicht negativ zu Buche. Eine Erkrankung von Angehörigen ist hingegen ohne Bedeutung, weil ein Bezug zum Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers fehlt. Auch die Möglichkeit, vorzeitig Ruhestandsleistungen in Anspruch zu nehmen, wirkt sich grundsätzlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers aus. Die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst darf im Rahmen der sozialen Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Beachten Sie besonders...weiter
Inhaltsübersicht: Betriebsbedingte Kündigung
- Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Voraussetzung: Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse – Kündigung nur bei Dringlichkeit zulässig!
- Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
- Darlegungslast des Arbeitgebers - eine große Hürde!
- Das Risiko einer Kündigungsschutzklage liegt mehr auf Seiten des Arbeitgebers…
- Die dringenden betrieblichen Erfordernisse muss der Arbeitgeber auch beweisen können!
- Die unternehmerische Entscheidung muss zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen…
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz
- Gibt es einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz? Kündigung unzulässig!
- Auch Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen zählt!
- Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!
- Was hat es mit der so genannten Sozialauswahl auf sich?
- Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Herausnahme aus der Sozialauswahl wegen des Vorrangs betrieblicher Interessen?
- Kriterien der Sozialauswahl: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
- Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
- Wie kommen Sie an die Sozialdaten?
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Sozialauswahl?
Ende des Kapitels: Betriebsbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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