Kündigung aus betrieblichen Gründen Dringende betriebliche Erfordernisse – Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
Welche außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer Kündigung aus betrieblichen Gründen herangezogen werden? An die Darlegungslast des Arbeitgebers, wie er die betrieblichen Kündigungsgründe nachweist, werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Hier bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten, etwas falsch zu machen. Macht er einen Fehler, können Sie dies für sich ausnutzen.
Als außerbetriebliche Gründe sind anerkannt:
- Schwierigkeiten, die Produkte des Unternehmens am Markt abzusetzen (Umsatzrückgang; Absatzschwierigkeiten),
- geringe oder fehlende Aufträge für das Unternehmen (Auftragsmangel),
- Veränderung der Marktstruktur,
- mangelnde Rentabilität des Unternehmens wegen zu hoher Kosten und dadurch bedingten Gewinnverfall,
- Haushaltseinsparungen im öffentlichen Dienst,
- Kürzungen oder Wegfall von Drittmitteln, die zur Finanzierung von Arbeitsplätzen dienten, insbesondere im Wissenschafts- und Forschungsbereich.
Als innerbetriebliche Gründe werden angesehen:
- Betriebseinschränkungen etwa durch Umstellung von Drei- auf Zweischichtbetrieb,
- Änderung oder Einführung neuer Fertigungsmethoden (technische "Aufrüstung"),
- Umstellung oder Einschränkung der Produktion (Rationalisierungsmaßnahmen),
- organisatorische Veränderungen,
- Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung.
Es liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen, ob und welche organisatorischen Maßnahmen der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb den veränderten inner- oder außerbetrieblichen Entwicklungen anzupassen. Dabei kann das Arbeitsgericht grundsätzlich nicht nachprüfen, ob die Maßnahme des Arbeitgebers notwendig oder zweckmäßig war.
Gleichwohl muss gesehen werden, dass bei weitem nicht jede unternehmerische Entscheidung von den Arbeitsgerichten hingenommen wird und dass es für den gekündigten Arbeitnehmer reichlich Chancen gibt, eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers anzugreifen. Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer Kündigung aus betrieblichen Gründen herangezogen werden?
Inhaltsübersicht: Betriebsbedingte Kündigung
- Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Voraussetzung: Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse – Kündigung nur bei Dringlichkeit zulässig!
- Welche außer- oder innerbetrieblichen Gründe kommen in Betracht?
- Darlegungslast des Arbeitgebers - eine große Hürde!
- Das Risiko einer Kündigungsschutzklage liegt mehr auf Seiten des Arbeitgebers…
- Die dringenden betrieblichen Erfordernisse muss der Arbeitgeber auch beweisen können!
- Die unternehmerische Entscheidung muss zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen…
- Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz
- Gibt es einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz? Kündigung unzulässig!
- Auch Beschäftigungsmöglichkeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen zählt!
- Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!
- Was hat es mit der so genannten Sozialauswahl auf sich?
- Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises
- Herausnahme aus der Sozialauswahl wegen des Vorrangs betrieblicher Interessen?
- Kriterien der Sozialauswahl:
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten,
Schwerbehinderung - Einzelheiten zu den Grunddaten der Sozialauswahl
- Wie kommen Sie an die Sozialdaten?
- Gibt es tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Sozialauswahl?
Ende des Kapitels: Betriebsbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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