MTV Hotel- und Gaststättengewerbe

Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen (MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000
allgemeinverbindlich ab 28.12.2000

§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen

  1. Für Zechprellerei haften Beschäftigte nur dann, wenn sie diese grob fahrlässig verschuldet haben. Sie haften nicht, wenn ihnen das sofortige Kassieren untersagt ist. Die Beschäftigten sind verpflichtet, dem Arbeitgeber oder dessen Stellvertretung von jeder Zechpreilerei sofort Mitteilung zu machen.
  2. Kautionen dürfen nur in Form von gesperrten Sparkonten verlangt und gestellt werden. Die Zinsen fallen dem Kautionssteller zu. Die Rückgabe hat spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen.
  3. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigung haften die Beschäftigten.
  4. Kreditgewährung an Gäste ist den Beschäftigten nicht gestattet.
  5. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, von Gästen liegengebliebene Gegenstände unverzüglich an den Arbeitgeber zu übergeben.
  6. Nehmen Beschäftigte nach Abschluss des Arbeitsvertrages schuldhaft die Arbeit nicht auf, dann sind sie verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des tariflichen Monatsentgeltes zu zahlen.

    Verhindert der Arbeitgeber nach Abschluss des Arbeitsvertrages schuldhaft die Arbeitsaufnahme der/des Beschäftigten, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, der/dem Beschäftigten eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des tariflichen Monatsentgeltes zu zahlen.

    Wenn einer der Vertragsschließenden ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ohne wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis beendet, gilt eine Vertragsstrafe von 25% des vereinbarten Monatsentgeltes. (Bei Bedienungspersonal gilt das vereinbarte Garantieentgelt.)

    Wenn einer der Vertragsschließenden ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund ein Probearbeitsverhältnis beendet, gilt eine Vertragsstrafe von 10 % des vereinbarten Monatsentgeltes. (Bei Bedienungspersonal gilt das vereinbarte Garantieentgelt).

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigungsschutz-Ratgeber

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