BRTV Baugewerbe

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV Baugewerbe)

vom 4. Juli 2002

in der Fassung vom 17. Dezember 2003, 14. Dezember 2004, 29. Juli 2005, 19. Mai 2006, 20. August 2007, 31. Mai 2012, 17. Dezember 2012, 5. Juni 2014 und 10. Dezember 2014


Zwischen

 
dem

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin,

 
dem

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.,
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin

   
und  
der

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main

   
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:

 


Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 5 Lohn
§ 6 Erschwerniszuschläge
§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung
§ 8 Urlaub
§ 9 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften
§ 10 Sterbegeld
§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 12 Zutritt zu den Unterkünften
§ 13 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
§ 14 Ausschlussfristen
§ 15 Besondere Lohn- und Arbeitsbedingungen für Spezialgewerbezweige
§ 16 Durchführung des Vertrages
§ 17 In-Kraft-Treten und Laufdauer


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