Manteltarifvertrag
für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen (MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)
Mantel-TV vom 27.06.2005
in der Fassung des Änderungs-TV vom 18.05.2009 einschließlich
Hinweis: Die Änderungen, die sich aus dem Änderungstarifvertrag vom 18.05.2009 ergeben, sind unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 01.04.2010 eingearbeitet.
Zwischen dem
Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks
- einerseits -
und der
Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
Bezirksverwaltung Niedersachsen und Weser-Ems
- andererseits -
wird folgender Manteltarifvertrag geschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht
Einleitung
§
1 Geltungsbereich
§
2 Arbeitsvertrag
§
3 Dauer des Beschäftigungsverhältnisses,
Probezeit
§
4 Allgemeine Pflichten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
§
5 Allgemeine Arbeitgeberpflichten
§
6 Arbeitszeit
§
6a Arbeitszeitkonto
§
7 Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
§
8a Entlohnung
§
8b Weihnachtszuwendung
§
9 Erholungsurlaub
§
10 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
§
11 Arbeitsversäumnis
§
12 Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des
Lohnes
§
13 Arbeitsbefreiung unter Fortfall des
Lohnes
§
14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§
15 Zeugnis
§
16 Ausschlussfrist
§
17 Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§
18 Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§
19 Aushang bzw. Auslegen von Tarifverträgen,
Gesetzen und Vorschriften
§
20 Öffnungsklausel
§
21 Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien
§
22 Inkrafttreten und Laufzeit
§ 23 Außerkrafttreten
Anhang 1
Kündigungsschutz-Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz ...
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Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0