MTV Hotel- und Gaststättengewerbe

Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen (MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000
allgemeinverbindlich ab 28.12.2000

§ 14 Urlaubsentgelt

  1. Das Urlaubsentgelt je Urlaubstag für die Umsatzbeteiligten ist zu berechnen nach dem durchschnittlichen Gesamtverdienst (Gesamtverdienst = Bruttoentgeltsumme abzüglich zusätzlichem Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation). Dieser errechnet sich:
    1. für Beschäftigte, die dem Betrieb während der letzten vollen 12 Monate angehört haben, aus dem durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst der letzten 12 Monate, geteilt durch 22;
    2. für Beschäftigte, die dem Betrieb während der letzten vollen 12 Monate noch nicht angehört haben, nach dem Gesamtverdienst der im Betrieb verbrachten Zeit, der volle Monat geteilt durch 22 Arbeitstage;
    3. für befristet Beschäftigte (Saison, Messe usw.), die weniger als drei volle Beschäftigungsmonate im Betrieb im Arbeitsverhältnis stehen, nach dem tariflichen Monatsentgelt, geteilt durch 22.
    In den Fällen a. und b. werden Monate, in denen durch entschuldigte Fehltage (Krankheit, Kur, unbezahlter Urlaub usw.) eine Kürzung des Verdienstes herbeigeführt wurde, nicht berechnet.

    Das Urlaubsentgelt ist nicht aus dem Tronc zu entnehmen.
  2. Bei allen übrigen Beschäftigten richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigungsschutz-Ratgeber

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