MTV Hotel- und Gaststättengewerbe

Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen (MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000
allgemeinverbindlich ab 28.12.2000

§ 11 Berufswäsche und -kleidung

  1. Die übliche Berufskleidung des Bedienungspersonals (Frack, schwarzer Anzug, weiße Jacke, schwarze Servierkleider einschl. weißer Servierschürzen und Hauben) ist von den Beschäftigten zu stellen. Wenn der Arbeitgeber besondere Dienstkleidung verlangt, ist diese von ihm zu bezahlen und sind die Reinigungskosten von ihm zu übernehmen.
  2. Serviertücher, Vorstecker, Handtücher und besondere Ausrüstungsgegenstände wie Livreen, Tressen, Litzen und Knöpfe werden vom Arbeitgeber gestellt.
  3. Wenn der Arbeitgeber von den Beschäftigten das Tragen von besonderer, haustypischer Berufskleidung verlangt, so ist die Lieferung vom Arbeitgeber zu übernehmen, der auch für die Reinigung zu sorgen hat.
  4. Die Berufswäsche des Koch-, Schlachter- und Konditorenpersonals ist vom Betrieb zu reinigen oder es ist hierfür das Waschgeld nach ortsüblichen Wäschereisätzen monatlich zu erstatten.
  5. Den im Betrieb wohnenden Beschäftigten soll nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben werden, die eigene Wäsche außerhalb der Arbeitszeit in den dafür vorgesehenen Räumen des Betriebes zu waschen und zu trocknen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigungsschutz-Ratgeber

Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:




Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Sie haben ein Kündigungsproblem oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang