MTV Hotel- und Gaststättengewerbe

Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen (MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000
allgemeinverbindlich ab 28.12.2000

§ 3 Einstellung auf Probe

  1. Die Einstellung auf Probe hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Die Probezeit beträgt für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1-3 vier Wochen. Für die Entgelt-gruppen 4-8 kann die Probezeit im Einvernehmen mit der/dem Beschäftigten bis zu drei Monaten betragen. Während dieser Zeit gilt für beide Teile während der ersten vier Wochen eintägige Kündigung, danach Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsschluss.

Hierzu Protokollnotiz vom 29.09.2000:
"§ 3 Ziffer 2 Satz 3 des Manteltarifvertrages vom 28.06.2000 wird wie folgt geändert:
Während dieser Zeit gilt für beide Teile während der ersten vier Wochen eintätige Kündigung, danach Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende.
Die Änderung tritt zum 01. Oktober 2000 in Kraft."

  1. Wird eine Beschäftigte / ein Beschäftigter innerhalb der Probezeit arbeitsunfähig, verlängert sich die Probezeit um die Tage der Arbeitsunfähigkeit, die in die Probezeit fallen.
  2. Für Auszubildende gelten die Probezeitregelungen nach dem Ausbildungsvertrag.
  3. Bei Beschäftigung über die Probezeit hinaus gilt das Arbeitsverhältnis als fest abgeschlossen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigungsschutz-Ratgeber

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