MTV Friseurhandwerk

Manteltarifvertrag

für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen (MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)

Mantel-TV vom 27.06.2005

in der Fassung des Änderungs-TV vom 18.05.2009 einschließlich Protokollnotiz vom 01.04.2010

Hinweis: Die Änderungen, die sich aus dem Änderungstarifvertrag vom 18.05.2009 ergeben, sind unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 01.04.2010 eingearbeitet.

§ 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits zum Schluss des nächsten Arbeitstages gekündigt werden.
  2. die Kündigungsfrist beträgt beiderseits bei einer Betriebszugehörigkeit
    1. bis zu 5 Jahren:             2 Wochen zum Schluss einer Kalenderwoche
    2. von mehr als 5 Jahren:    1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats
    3. von mehr als 10 Jahren:  2 Monate zum Schluss eines Kalendermonats
    4. von mehr als 20 Jahren:  3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
  3. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit sind frühere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber einzubeziehen, wenn die Dauer der Unterbrechung nicht mehr als 3 Jahre betragen hat.

    Ein Wechsel in der Person des Arbeitgebers ist keine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung mit dem neuen Arbeitgeber fortgesetzt wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 613 a) BGB.
  4. Die Ausbildungszeit wird nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.
  5. Die fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
  6. Im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber ist dem/der Arbeitnehmer/in während der Kündigungsfrist auf Verlangen die erforderliche Zeit zum Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle unter Fortzahlung des Lohnes zu gewähren, jedoch insgesamt nicht mehr als 1 Tag.
  7. Bei ordentlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer/in bis zum Schluss der Arbeitszeit des letzten Arbeitstages an der Arbeitsstelle die Arbeitspapiere auszuhändigen und das Restentgelt auszuzahlen. Ist die Aushändigung der Arbeitspapiere nicht möglich, so hat der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer/in eine Zwischenbescheinigung auszuhändigen, die alle für die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses erforderlichen Angaben enthält. Die Arbeitspapiere hat der Arbeitgeber in diesem Falle unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an die von dem/der Arbeitnehmer/in angegebene Anschrift zu übersenden.

    Ist die Auszahlung des Restentgelts bis zum Schluss der Arbeitszeit nicht möglich, so ist eine Abschlagszahlung in Höhe von mindestens 80 % des überschläglich ermittelten Entgeltanspruches zu gewähren.
  8. Der/die Arbeitnehmer/in darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses weder für eigene noch für fremde Rechnung gegen Geld oder Naturalien über den Kreis der Familienangehörigen hinaus Arbeiten ausführen, die in den Handwerkszweig seines/ihres Arbeitgebers fallen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann ein wichtiger Grund sein, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er wegen des gleichen Tatbestandes vorher schriftlich abgemahnt hat.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§   1  Geltungsbereich
§   2  Arbeitsvertrag
§   3  Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit
§   4  Allgemeine Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§   5  Allgemeine Arbeitgeberpflichten
§   6  Arbeitszeit
§ 6a  Arbeitszeitkonto
§   7  Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
§ 8a  Entlohnung
§ 8b  Weihnachtszuwendung
§   9  Erholungsurlaub
§ 10  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
§ 11  Arbeitsversäumnis
§ 12  Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Lohnes
§ 13  Arbeitsbefreiung unter Fortfall des Lohnes
§ 14  Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 15  Zeugnis
§ 16  Ausschlussfrist
§ 17  Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§ 18  Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§ 19  Aushang bzw. Auslegen von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften
§ 20  Öffnungsklausel
§ 21  Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien
§ 22  Inkrafttreten und Laufzeit
§ 23  Außerkrafttreten
Anhang 1


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Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:




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