MTV Friseurhandwerk

Manteltarifvertrag

für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen (MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)

Mantel-TV vom 27.06.2005

in der Fassung des Änderungs-TV vom 18.05.2009 einschließlich Protokollnotiz vom 01.04.2010

Hinweis: Die Änderungen, die sich aus dem Änderungstarifvertrag vom 18.05.2009 ergeben, sind unter Berücksichtigung der Protokollnotiz vom 01.04.2010 eingearbeitet.

§ 21 Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien

  1. Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Durchführung dieses Manteltarifvertrages oder anderer Tarifverträge für das Friseurhandwerk in Niedersachsen und der Stadt Bremen ergeben, sind zunächst in Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien auf Antrag einer der Parteien zu regeln.
  2. Erfolgt eine Einigung nicht, sind diese Streitigkeiten einer Schlichtungsstelle der Tarifvertragsparteien zur Entscheidung zu unterbreiten. Diese Schlichtungsstelle besteht aus je drei von den Tarifvertragsparteien zu benennenden Beisitzern/Beisitzerinnen. Ist eine Einigung in der Schlichtungsstelle nicht möglich, wird ein unparteiischer Vorsitzender/eine unparteiische Vorsitzende hinzugezogen. Über die Person des/der Unparteiischen haben sich die Tarifvertragsparteien zu verständigen. Die Schlichtungsstelle gibt sich ihre Geschäftsordnung selbst.
  3. Die Kosten für die Beisitzer/innen eines Schlichtungsverfahrens aus diesem Tarifvertrag tragen die Parteien selbst. Die Kosten für den unparteiischen Vorsitzenden/die unparteiische Vorsitzende tragen die Parteien je zur Hälfte.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§   1  Geltungsbereich
§   2  Arbeitsvertrag
§   3  Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit
§   4  Allgemeine Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§   5  Allgemeine Arbeitgeberpflichten
§   6  Arbeitszeit
§ 6a  Arbeitszeitkonto
§   7  Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
§ 8a  Entlohnung
§ 8b  Weihnachtszuwendung
§   9  Erholungsurlaub
§ 10  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
§ 11  Arbeitsversäumnis
§ 12  Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Lohnes
§ 13  Arbeitsbefreiung unter Fortfall des Lohnes
§ 14  Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 15  Zeugnis
§ 16  Ausschlussfrist
§ 17  Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§ 18  Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§ 19  Aushang bzw. Auslegen von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften
§ 20  Öffnungsklausel
§ 21  Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien
§ 22  Inkrafttreten und Laufzeit
§ 23  Außerkrafttreten
Anhang 1


Kündigungsschutz-Ratgeber

Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:




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