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aktuelle Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ausfall infolge Krankheit
EuGH, Urt. v. 20. 1. 2008
- C-350/06; C-520/06 -
Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf
bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht
ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub
ist abzugelten. So legt der EuGH den in der Gemeinschaftsrichtlinie
über die Arbeitszeit (2003/88/EG v. 4. 11. 2003)
verankerten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub aus.
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Pressemitteilung des EuGH Nr. 4 v. 20. 1. 2009
Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 18.12.2008
- 8 AZR 660/07 -
Durch Landesgesetze können die Rechtsträger
des öffentlichen Dienstes umstrukturiert werden.
Solche Gesetze können grundsätzlich auch vorsehen,
dass die Arbeitsverhältnisse der in den umstrukturierten
Bereichen Beschäftigten auf einen neuen Rechtsträger
übergeleitet werden, ohne dass den Arbeitnehmern
ein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang ihres
Arbeitsverhältnisses eingeräumt wird. Ein
solches Widerspruchsrecht ergibt sich nicht aus dem
Bürgerlichen Gesetzbuch, da es sich bei Umstrukturierungen
kraft Gesetzes nicht um einen rechtsgeschäftlichen
Betriebsübergang handelt. Auch das Europäische
Gemeinschaftsrecht sieht ein solches Widerspruchsrecht
nicht vor. Jedoch ist die freie Wahl des Arbeitgebers
durch das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12
GG geschützt. Ein Gesetz, durch das der Arbeitgeber
ausgewechselt wird, greift in dieses Grundrecht ein.
Dieser Eingriff ist verfassungsgemäß, soweit
er durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt
wird und verhältnismäßig ist.
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Pressemitteilung des BAG Nr.101/08
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Anwaltsverschuldens
BAG, Urteil vom 11.12.2008
- 2 AZR 472/08 -
Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer
Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden,
muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von
drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung
Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben,
dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung
nicht aufgelöst worden ist. War er trotz Anwendung
aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt
verhindert, die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht
zu erheben, so ist die Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG
auf seinen, innerhalb von zwei Wochen nach Behebung
des Hindernisses zu stellenden Antrag hin nachträglich
zuzulassen. Hat der Arbeitnehmer allerdings die Klage
verschuldet verspätet erhoben, so gilt die Kündigung
als von Anfang an rechtswirksam. Ein Verschulden seines
Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten
Klageerhebung steht dabei einer verschuldeten Fristversäumnis
des Arbeitnehmers in Anwendung des § 85 Abs. 2
ZPO gleich. Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts
entschieden.
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Pressemitteilung des BAG Nr.98/08
Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
BAG, Urteil vom 06.11.2008
- 2 AZR 701/07 -
Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(§§ 1 - 10 AGG) finden im Rahmen des Kündigungsschutzes
nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Eine
Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt,
kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§
1 KSchG). Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§
1, 10 AGG) steht der Berücksichtigung des Lebensalters
im Rahmen der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 1
KSchG) nicht entgegen. Auch die Bildung von Altersgruppen
bei der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG)
ist nach dem AGG zulässig.
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Pressemitteilung des BAG Nr.87/08
Befristeter Arbeitsvertrag -
vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -
Betriebsübergang
BAG, Urteil vom 30.10.2008
- 8 AZR 855/07 -
Die Übertragung bisher von der Bundeswehr durchgeführter
militärischer Instandsetzungsarbeiten auf eine
neu gegründete GmbH stellt keinen Betriebsübergang
dar, wenn die bisherige Instandsetzungseinheit durch
die Bundeswehr aufgelöst wird.
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Pressemitteilung des BAG Nr.86/08
Kündigungsschutz-Ratgeber
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