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aktuelle Entscheidungen

des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.


Wird die in einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte "betriebliche Fahrerlaubnis" dem Arbeitnehmer durch den Betriebsleiter entzogen, rechtfertigt dies für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen. Der Entzug einer zusätzlich vom Arbeitgeber zum Führerschein erteilten "betrieblichen Fahrerlaubnis" steht nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich, da ihre Erteilung und ihr Entzug nach vom Arbeitgeber selbst erstellten Regeln erfolgt. Ansonsten hätte es der Arbeitgeber in der Hand, sich selbst Kündigungsgründe zu schaffen und die Regelungen zur verhaltensbedingten Kündigung bei Arbeitsvertragspflichtverletzungen zu umgehen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 14/15


Betriebsübergang -
Gründung einer Service GmbH

BAG, Urteil vom 21. Mai 2008
- 8 AZR 481/07 -

Gründet ein Kommunalunternehmen, das Krankenhäuser betreibt, eine Service GmbH und übernimmt diese alle Reinigungskräfte dieser Krankenhäuser, so liegt ein Betriebsteilübergang vor, wenn die GmbH im Wege der Arbeitnehmerüberlassung alle übernommenen Reinigungskräfte an das Kommunalunternehmen „zurückentleiht“ und diese dort die gleichen Tätigkeiten verrichten wie bisher. Dies gilt jedenfalls, wenn ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens der Service GmbH die Stellung von Personal an das Kommunalunternehmen oder an dessen Tochterunternehmen ist.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 42/08


Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Eine Verlängerung liegt nicht vor, wenn die Parteien in einem Folgevertrag auf die Vereinbarung eines im Ausgangsvertrag enthaltenen Kündigungsrechts nach § 15 Abs. 3 TzBfG absehen. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 TzBfG entschieden.
mehr.... pfeil

Pressemitteilung des BAG Nr. 16/08


Iszug

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 5 AZR 611/12 -

Daar.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 50/08


Iszug

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 5 AZR 611/12 -

Daar.
mehr....

Pressemitteilung des BAG Nr. 50/08


Iszug

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 5 AZR 611/12 -

Daar.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 50/08


Iszug

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 5 AZR 611/12 -

Daar.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 50/08


Iszug

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 5 AZR 611/12 -

Daar.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 50/08

 

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