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aktuelle Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen Bevollmächtigten
BAG, Urteil vom 28.05.2009
- 2 AZR 548/08 -
Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. War der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zu-zumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage rechtzeitig zu erheben, so ist die Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG auf seinen Antrag hin nachträglich zuzulassen. Hat der Arbeitnehmer die verspätete Klageerhebung dagegen selbst verschuldet, so kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Die Kündigung gilt dann als von Anfang an wirksam. Dieselbe Folge tritt ein, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst, aber sein Prozessbevollmächtigter die verspätete Klageerhebung verschuldet hat (§ 85 Abs. 2 ZPO). Das gilt nicht nur für bevollmächtigte Rechtsanwälte, sondern ebenso für bevollmächtigte Vertreter einer Gewerkschaft, die dann ihrerseits den Klageauftrag an die DGB-Rechtsschutz GmbH weitergeben.
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Pressemitteilung des BAG Nr.57/09
Keine Vergütung von zwangsläufig an Bord eines Schiffes verbrachter Freizeit
BAG, Urteil vom 28.05.2009
- 6 AZR 141/08 -
Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt für die Besatzung nicht schon aus dem faktischen Zwang, während des Aufenthalts auf See auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an Bord zu bleiben.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 55/09
Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
BAG, Urteil vom 26.03.2009
- 2 AZR 633/07 -
Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Sonderkündigungsschutz setzt eine wirksame Bestellung als Abfallbeauftragter voraus. Die Bestellung bedarf der Schriftform und wird regelmäßig gesondert dokumentiert. Im Einzelfall kann sie bereits im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen.
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Pressemitteilung des BAG Nr.34/09
Urlaubsabgeltung bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
BAG, Urteil vom 24.03.2009
- 9 AZR 983/07 -
Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06
und C-520/06 -) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit
den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können,
am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle
Vergütung gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften
dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen.
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Pressemitteilung des BAG Nr.31/09
Kündigung des Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 12.03.2009
- 2 AZR 894/07 -
Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 26/09
Kündigungsschutz-Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz ...
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