
Fristlose Kündigung Kündigungssachverhalt: Schlechtleistung oder Minderleistung
Der Arbeitgeber darf regelmäßig eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte erwarten. Bisweilen sind Arbeitgeber geneigt, bei ganz besonders missratenen Arbeitsergebnissen eine fristlose Kündigung auszusprechen. Aber auch hier kann einer Kündigung häufig, wenn nicht fast immer, mit Aussicht auf Erfolg entgegengetreten werden...
Bei Schlechtleistung oder Minderleistung gelten zunächst die Ausführungen
zur ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung...
Eine Schlechtleistung kann grundsätzlich nicht den Ausspruch einer
außerordentlichen Kündigung rechtfertigen. Dies
gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
fahrlässig einen großen Schaden zugefügt hat. Anders
verhält es sich, wenn die Schlechtleistung beharrlich und vorsätzlich
erfolgt. Hierfür wiederum ist der Arbeitgeber beweispflichtig.
Beachten Sie jedoch, dass bei nicht vorsätzlicher Schlechtleistung eine ordentliche Kündigung nach vorheriger Abmahnung in Betracht kommen kann.
Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung...
und speziell die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung
im Falle der Schlechtleistung oder Minderleistung...
Nächster Kündigungssachverhalt: Drohung
mit Krankheit
Inhaltsübersicht: Fristlose Kündigung
- Tipps bei einer fristlosen Kündigung (Übersicht)
- Die negativen Folgen einer fristlosen Kündigung
- Wann liegt ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung vor?
- Beispiele - typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Eigenmächtige Urlaubsnahme
- Schlechtleistung oder Minderleistung
- Drohung mit Krankheit
- Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten
- Diebstahl, Spesenbetrug
- Abmahnung auch bei fristloser Kündigung erforderlich?
- Zweiwöchige Ausschlussfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) eingehalten?
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar? Interessenabwägung?
- Checkliste
- Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung? Vorsicht ist geboten!
Ende des Kapitels: Fristlose Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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