
Fristlose Kündigung Kündigungssachverhalt: Drohung mit Krankheit
Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer im Anschluss daran tatsächlich erkrankt!
Selbst wenn Sie Ihre Erkrankung "angedroht" haben, ist eine
fristlose Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Sollte
Ihnen wegen eines solchen Verhaltens gekündigt worden sein, holen
Sie auf jeden Fall fachmännischen Rat ein. Auch hier gelten die
allgemeinen Hinweise, auf die ich nochmals ausdrücklich
verweise:
Warum ist es
so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und die Kündigung
anzugreifen?
Nächster Kündigungssachverhalt: Beleidigungen
gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten
Inhaltsübersicht: Fristlose Kündigung
- Tipps bei einer fristlosen Kündigung (Übersicht)
- Die negativen Folgen einer fristlosen Kündigung
- Wann liegt ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung vor?
- Beispiele - typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Eigenmächtige Urlaubsnahme
- Schlechtleistung oder Minderleistung
- Drohung mit Krankheit
- Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten
- Diebstahl, Spesenbetrug
- Abmahnung auch bei fristloser Kündigung erforderlich?
- Zweiwöchige Ausschlussfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) eingehalten?
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar? Interessenabwägung?
- Checkliste
- Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung? Vorsicht ist geboten!
Ende des Kapitels: Fristlose Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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