Fristlose Kündigung Beispiele – typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen
Welche Möglichkeiten zur Abwehr der fristlosen Kündigung gibt es jeweils und welche Strategie ist am Erfolg versprechendsten, die Kündigung zu Fall zu bringen und eventuell sogar noch eine Abfindung herauszuholen?
Ich wiederhole noch einmal meinen Hinweis: Wegen der negativen Folgen, die eine fristlose Kündigung mit sich bringt, sollten Sie auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen. Lassen Sie sich unbedingt auch dann beraten, wenn Sie selbst Überzeugung, dass die Kündigung ihre volle Berechtigung hat. Als juristischer Laie können Sie nicht so gut beurteilen, welche Chancen Sie haben, vielleicht doch etwas zu erreichen. Ein Anwalt kann dies besser beurteilen.
Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist oder Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie weiter zu beschäftigen, lässt sich häufig doch Folgendes erreichen:
- Späterer Beendigungszeitpunkt: Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen können.
- Keine Sperrzeit: Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab, dass er die Vorwürfe, die ihn zu der Kündigung veranlasst haben, nicht länger aufrecht erhält. Mit dieser Erklärung wird erreicht, dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt.
- Abfindung: Außerdem kann selbst bei fristlosen Kündigungen nicht selten die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.
Kündigungssachverhalt: Beharrliche Arbeitsverweigerung
Inhaltsübersicht: Fristlose Kündigung
- Tipps bei einer fristlosen Kündigung (Übersicht)
- Die negativen Folgen einer fristlosen Kündigung
- Wann liegt ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung vor?
- Beispiele - typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Eigenmächtige Urlaubsnahme
- Schlechtleistung oder Minderleistung
- Drohung mit Krankheit
- Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten
- Diebstahl, Spesenbetrug
- Abmahnung auch bei fristloser Kündigung erforderlich?
- Zweiwöchige Ausschlussfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) eingehalten?
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar? Interessenabwägung?
- Checkliste
- Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung? Vorsicht ist geboten!
Ende des Kapitels: Fristlose Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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