fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung Beispiele – typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen

Nachfolgend lernen Sie einige der Kündigungssachverhalte für fristlose Kündigungen kennen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen.

Welche Möglichkeiten zur Abwehr der fristlosen Kündigung gibt es jeweils und welche Strategie ist am Erfolg versprechendsten, die Kündigung zu Fall zu bringen und eventuell sogar noch eine Abfindung herauszuholen?

Ich wiederhole noch einmal meinen Hinweis: Wegen der negativen Folgen, die eine fristlose Kündigung mit sich bringt, sollten Sie auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen. Lassen Sie sich unbedingt auch dann beraten, wenn Sie selbst Überzeugung, dass die Kündigung ihre volle Berechtigung hat. Als juristischer Laie können Sie nicht so gut beurteilen, welche Chancen Sie haben, vielleicht doch etwas zu erreichen. Ein Anwalt kann dies besser beurteilen.

Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist oder Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie weiter zu beschäftigen, lässt sich häufig doch Folgendes erreichen:

  • Späterer Beendigungszeitpunkt: Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen können.
  • Keine Sperrzeit: Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab, dass er die Vorwürfe, die ihn zu der Kündigung veranlasst haben, nicht länger aufrecht erhält. Mit dieser Erklärung wird erreicht, dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt.
  • Abfindung: Außerdem kann selbst bei fristlosen Kündigungen nicht selten die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.

In meiner langjährigen arbeitsrechtlichen Beratungspraxis hat sich gezeigt:

Es ist die Regel, dass gegen eine verhaltensbedingte Kündigung geklagt wird. Dabei ist festzustellen, dass, wenn die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, ein Vergleich geschlossen wird:

Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet und der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer eine Abfindung - zwar nicht immer, aber doch in relativ vielen Fällen. Gleichzeitig wird auf diesem Weg der Agentur die Rechtsgrundlage entzogen, eine Sperrfrist verhängen.


Kündigungssachverhalt: Beharrliche Arbeitsverweigerung rechts



Zuletzt aktualisiert August 2023

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