
Abmahnung Mündliche Abmahnung zulässig - aber: Wenn der Arbeitgeber in Beweisnot gerät, ist das nicht Ihr Problem
Abmahnungen können sowohl schriftlich als auch mündlich ausgesprochen werden
Ein besonderes Formerfordernis existiert nicht; es ist keine Schriftform vorgeschrieben. Erteilt der Arbeitgeber die Abmahnung nur mündlich, so wird er später in der Regel erhebliche Beweisschwierigkeiten haben. Wenn Sie den Sachverhalt, der der Gegenstand der mündlichen Abmahnung ist, bestreiten, muss Ihr Arbeitgeber überhaupt erst einmal beweisen, dass die Sache sich wirlich so und nicht anders zugetragen hat und das Sie die Pflichtverletzung begangen haben.
Sollte ihm dies gelingen, muss er darüber hinaus auch beweisen,
- dass er Ihnen den Sachverhalt und Ihr angebliches Fehlverhalten konkret dargelegt und Ihnen erläutert hat, worin genau die Ihnen zur Last gelegte Pflichtverletzung liegen soll (Rügefunktion),
- dass er dieses Fehlverhalten als nicht vertragsgemäß bezeichnet und darauf hingewiesen hat, dieses künftig nicht mehr hinnehmen zu wollen (Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen – Warnfunktion).
Es dürfte ohne weiteres einleuchten, dass die Beweisführung für den Arbeitgeber sehr viel schwieriger, wenn nicht gar unmöglich ist, wenn er Sie nur mündlich abgemahnt hat.
Inhaltsübersicht: Abmahnung
- Tipps bei einer Abmahnung - Übersicht
- Wirksamkeitsvoraussetzungen: Wann genügt eine Abmahnung den Anforderungen?
- Tatsachengrundlage zutreffend? Rechtliche Wertung des Arbeitgebers zutreffend?
- Anforderungen an die Rügefunktion und die Warnfunktion
- Mündliche Abmahnung zulässig - Beweisnot ist nicht Problem des Arbeitnehmers
- Weitere Gründe, die eine Abmahnung unwirksam machen können
- Beispiele - typische Sachverhalte
- Checkliste: Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung
- Fristen und Verjährung
- Frist: Keine Frist einzuhalten - aber: Verwirkung möglich
- Verjährung: Abmahnung wird durch Zeitablauf wirkungslos - aber: Keine Regelfrist
- Keine (genau: fast keine) verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung
- Trotz Abmahnung Kündigung unzulässig – wie denn das?
- Abmahnung - was tun? Wie verhalten Sie sich, wenn Sie abgemahnt wurden?
- Welche Alternativen haben Sie? - Vorüberlegungen
- Sollen oder müssen Sie die Abmahnung unterschreiben?
- Gegendarstellung: Die Abmahnung ist unberechtigt, aber Sie wollen das Arbeitsverhältnis fortsetzen
- Sie wurden zu Recht abgemahnt: Was tun, wenn Sie beim Arbeitgeber bleiben wollen?
- Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen und an eine Kündigung denken ... Chance auf Abfindung?
Ende des Kapitels: Abmahnung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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