Abmahnung Checkliste - alle Wirksamkeitsvoraussetzungen noch einmal auf einen Blick

CHECKLISTE
Anhand des nachfolgenden Prüfungsrasters können Sie klären, ob Sie - gegebenenfalls mit Hilfe des Arbeitsgerichts - verlangen können, dass Ihr Arbeitgeber die Abmahnung zurücknimmt und aus der Personalakte entfernt.

  1. Tatbestand: Entspricht das in der Abmahnung beschriebene Verhalten den Tatsachen? Mit anderen Worten: Treffen die Vorwürfe zu?
  2. Rechtliche Bewertung Ihres Verhaltens: Haben Sie mit Ihrem Verhalten überhaupt gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen ? Oder enthält die Abmahnung eine unzutreffende rechtliche Bewertung.
  3. Rügefunktion: Ist das Ihnen in der Abmahnung zur Last gelegte Verhalten hinreichend konkretisiert und lässt sich erkennen, worin genau Ihr Fehlverhalten bzw. Ihr Pflichtenverstoß liegen soll? Bei einer Sammelabmahnung: Wird jeder einzelne der angeblichen Pflichtenverstöße mit der erforderlichen Genauigkeit beschrieben?
  4. Warnfunktion: Enthält die Abmahnung den unmissverständlichen Hinweis, dass im Wiederholungsfall Inhalt und Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses gefährdet sind und Sie dann mit Ihrer Kündigung rechnen müssen?
  5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, weil der abgemahnte Pflichtenverstoß nur geringfügig ist?
  6. Abmahnungsberechtigung: Ist die Abmahnung von einer abmahnungsberechtigten Person ausgesprochen worden?
  7. Verwirkung: Hat der Arbeitgeber das Recht, Sie abzumahnen, verwirkt?

Die Tipps und die Checkliste können Ihnen aber nur Anhaltspunkte liefern. Eine fachkundige Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen. Ihr Arbeitsverhältnis könnte auf dem Spiel stehen. Oder umgekehrt: Vielleicht ist für Sie jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Mit der richtigen Strategie lässt sich in einer solchen Situation häufig sogar eine Abfindung erstreiten.

Falls bei einer oder mehreren Fragen Ihre Antwort "nein" - bzw. "ja" bei den Fragen 5 und 7 - lautet, haben Sie gute Chancen, dass die Abmahnung vom Arbeitsgericht "kassiert" wird.



Zuletzt aktualisiert August 2023

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