MTV Hotel- und Gaststättengewerbe

BUNDES-RAHMENTARIFVERTRAG

für gewerbliche Arbeitnehmer
im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
in der Bundesrepublik Deutschland (BRTV Galabau)

vom 20. Dezember 1995 in der Fassung vom 20. Dezember 2006 und 5. März 2007 - allgemeinverbindlich ab 01.04.2007

§ 10 Erschwerniszuschläge

1.    Für folgende Arbeiten wird ein Zuschlag von 10 % zum Stundenlohn gezahlt, sofern die Dauer von zwei Stunden überschritten wird:

1.1  Arbeiten in Wasser oder Schlamm.

1.2  Arbeiten mit Säuren, ätzenden oder gifthaltigen Stoffen.

1.3  Erschütterungsarbeiten, das heißt Bedienung von Geräten und Maschinen, die bei ihrer Anwendung eine erhebliche Erschütterung des Körpers verursachen.

1.4  Baumpflegearbeiten über 3,50 m Höhe (gemessen bis Fuß) ohne Hebebühne.

1.5  Trockensägearbeiten an Natur- und Werksteinen.

1.6  Auftragen von teer-, bituminös- oder kunststoffgebundenen Materialien in flüssigem (auch zähflüssigem) Zustand.

1.7  Arbeiten auf Dächern ab 2,50 m Höhe (gemessen bis Dachunterkante), ausgenommen Flachdächer.

2.    Für folgende Arbeiten wird ohne Rücksicht auf die Dauer ein Zuschlag von 10 % zum Stundenlohn gezahlt:

Arbeiten mit von Hand geführtem Abbauhammer, die eine erhebliche Erschütterung des Körpers verursachen.

3.    Bei diesen Arbeiten sind Schutzkleidung, Körperschutzmittel und Reinigungsmittel zu stellen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§   1 Geltungsbereich
§   2 Lohngruppen
§   3 Lohnregelung
§   4 Arbeitszeit
§ 4a Jahresarbeitszeit
§   5 Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit
§   6 Urlaub
§   7 Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
§   8 Lohnzahlung
§   9 Minderentlohnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Akkordarbeit
§ 12 Auswärtsbeschäftigung
§ 13 Unterkünfte
§ 14 Geltendmachung von Ansprüchen
§ 15 Kündigungsfristen
§ 16 Nebentätigkeit
§ 17 Zeugnis
§ 18 Streitigkeiten
§ 19 Mindestbestimmungen
§ 20 In-Kraft-Treten und Kündigung

Protokollnotiz


Kündigungsschutz-Ratgeber

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