RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

Anhang 1

PROTOKOLLNOTIZ
zum Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen

vom 6. März 1997

  1. Zwischen den Parteien besteht auch nach der jetzigen Änderung von Arbeitszeitregelungen Einvernehmen, dass geleistete Arbeitsschichten wie bisher vollständig als Arbeitszeit vergütet werden.
  2. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass wenn nicht innerhalb eines Jahres ein Bundesrahmentarifvertrag für Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte im Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn zwischen der Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen abgeschlossen wird, für den Bereich Niedersachsen zu diesem Themenpunkt in Verhandlungen eingetreten wird.

Hannover, den 6. März 1997

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V.
Landesgruppe Niedersachsen
(Unterschrift hier nicht wiedergegeben)

Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
Bezirksverwaltungen Weser-Ems und Niedersachsen
(Unterschriften hier nicht wiedergegeben).

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


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