RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

§ 10 Bekleidung und Ausrüstung

  1. Die für den Dienst vom Arbeitgeber zu stellende Dienstkleidung sowie die Ausrüstung einschließlich der erforderlichen Gegenstände zur Beleuchtung werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und bleiben sein Eigentum.
  2. Bei militärischen Wachen besteht die Dienstkleidung aus Hose, Oberhemden, Krawatte, Uniformjacke, Wintermantel oder Parka, Regenmantel oder Regenumhang und Dienstmütze.
  3. Die Wachmänner sind verpflichtet, die ihnen in sauberem und tragfähigem Zustand übergebenen Kleidungs- und Ausrüstungsstücke in Ordnung zu halten. Die Kosten für notwendige Reparaturen und Reinigung trägt der Arbeitgeber. Falls die Reinigung der Bekleidung nicht auf Kosten des Arbeitgebers erfolgt, ist eine Reinigungspauschale zu zahlen, deren Höhe im Lohntarifvertrag ausgewiesen ist.
  4. Wer Kleidung und Ausrüstungsstücke verliert oder schuldhaft beschädigt, hat dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Wachmänner dürfen die ihnen zur Verfügung gestellten Kleidungsstücke nur im Dienst tragen.
  5. Die Beschaffung von zusätzlichen besonderen Ausrüstungsgegenständen und Abweichungen von Ziffer 2. und Ziffer 4. Satz 2 dieses Paragrafen können über Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


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