RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

§ 14 Zeitzuschläge

Auf die jeweiligen Stundengrundlöhne werden folgende Zuschläge gezahlt:

  1. Die über die in § 6 genannte regelmäßige täglich, wöchentlich bzw. monatlich hinausgehende Arbeitszeit ist zuschlagpflichtige Mehrarbeit. Der Zuschlag beträgt 25 %.
  2. Können Freischichten aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden, ist ein Zuschlag von50 % zu zahlen.
  3. Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % gezahlt. Das gilt auch für den Oster- und Pfingstsonntag.
  4. Für Arbeit an Sonntagen wird ein Zuschlag von 50 % gezahlt.
  5. Für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember ab 14.00 Uhr wird ein Zuschlag von 10% gezahlt.
  6. Arbeitnehmer, ausgenommen in kerntechnischen Anlagen, erhalten für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr einen Zuschlag von 5 %, der im Sinne von § 3b EStG als Nachtzuschlag auszuweisen ist.
  7. Arbeitnehmer in kerntechnischen Anlagen nach Inbetriebnahme erhalten für regelmäßige Wechselschichtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr einen Zuschlag von 25 %, der im Sinne von § 3b EStG als Nachtzuschlag auszuweisen ist. Durch Betriebsvereinbarung kann für Arbeitnehmer, die ganzjährig und regelmäßig im Wechselschichtdienst eingesetzt sind, an Stelle der Einzelzuschläge ein monatlicher Pauschalbetrag vereinbart werden.
  8. Fallen Zuschläge gemäß den Ziffern 3., 4. und 5. zusammen, so wird nur der höhere Zuschlag gezahlt.
  9. Zeitzuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind für Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeit zu zahlen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


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