RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

§ 9 Lohnzahlung

  1. Es werden Stundenlöhne gezahlt. Bei der Lohnzahlung ist eine schriftliche Abrechnung über die Bezüge, die gesetzlichen und die sonstigen Abzüge zu erteilen. Für die Lohnberechnung ist der Ort maßgebend, an dem der Dienst ausgeübt wird. Die Höhe der Löhne ist in einem besonderen Lohntarifvertrag vereinbart.
  2. Die im Lohntarifvertrag vereinbarten Löhne sind Mindestlöhne und können durch Einzelvereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmer nicht geändert werden.
  3. Die Abrechnung erfolgt monatlich ohne Abschlagszahlung. Die Lohnperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt in der Regel unbar, spätestens bis zum 15. des Folgemonats.
  4. Abweichende betriebliche Regelungen sind möglich. Auf betrieblicher Ebene können Monatslöhne vereinbart werden.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


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