Abfindung Der Weg zu einer Abfindung: Kündigungsschutzklage
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat: Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten?
Wie Sie nun wissen, haben Sie zwar keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können Sie Ihren Arbeitgeber aber in eine gewisse "Zwangslage" versetzen, so dass er es vorzieht, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
Lassen Sie sich die Gründe, warum diese Bedingungen erfüllt sein müssen, erläutern:
- Erste Bedingung:
Gegen den Arbeitgeber muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Der Grund: Eine Kündigung, gegen die nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Die Dreiwochenfrist gem. § 4 KSchG beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung zu laufen. Wird gegen die Kündigung nicht geklagt und die dreiwöchige Frist versäumt, so wird die Kündigung bestandskräftig. Sie kann nicht mehr angegriffen werden. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet (vgl. die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz: Dreiwöchige Klagefrist beachten!). Warum sollte der Arbeitgeber Ihnen dann noch eine Abfindung zahlen? Er muss nicht mehr befürchten, dass er Sie gegen seinen Willen weiterbeschäftigen muss. Also: Entweder Sie erheben Kündigungsschutzklage oder Sie laufen Gefahr, keine Abfindung zu erhalten! - Zweite Bedingung:
Für den Arbeitgeber muss ein - wenn auch noch so geringes - Risiko bestehen, den Prozess zu verlieren.
Der Grund: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, weil er sich von Ihnen trennen will. Würde er den Kündigungsschutzprozess verlieren, könnte ihn dies teuer zu stehen kommen. Er müsste Sie, den Arbeitnehmer, den er eigentlich loswerden will, weiterbeschäftigen.
Dies ist für den Arbeitgeber nicht nur mit einem Imageverlust verbunden, es kostet ihn auch viel Geld. Zum einen muss der Arbeitgeber befürchten, dass er den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen - und bezahlen - muss. Darüber hinaus besteht zusätzlich das Risiko, die Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil in dem Kündigungsschutzprozess ergeht, nachentrichten zu müssen. Wenn es in dem Rechtsstreit zu keiner gütlichen Einigung kommt und das Arbeitsgericht ein Urteil fällt, ist der Kündigungstermin, zu dem der Arbeitgeber gekündigt hat, häufig schon verstrichen. Der Arbeitnehmer hat natürlich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gearbeitet. Er kann aber beanspruchen, dass ihm die Vergütung für die gesamte Zeit bis zur Rechtskraft des Urteils bezahlt wird. Das kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden!Wenn der Arbeitgeber also die Folgekosten zusammenrechnet, die auf ihn zukommen, würde er den Kündigungsschutzprozess verlieren, wird er wohl schnell zu dem Ergebnis kommen, dass die Zahlung einer Abfindung für ihn die günstigere Alternative darstellt! Folglich wird er um so eher bereit sein, eine Abfindung zu zahlen, je größer für ihn das Risiko ist, im Kündigungsschutzprozess zu unterliegen
Wie hoch sollte nun die Abfindung sein? Wie wird die Abfindung berechnet?
Inhaltsübersicht: Abfindung
- Abfindung - Tipps und Infos (Übersicht)
- Gibt es einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
- Der Weg zu einer Abfindung: Kündigungsschutzklage
- Lässt sich die Höhe der Abfindung prognostizieren oder berechnen?
- Wie ist die Abfindung zu versteuern?
- Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld?
- Problem: Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist nicht eingehalten: Wieviel Prozent der Abfindung sind verloren?
- Wenn Sie selbst kündigen wollen ... Chance auf Abfindung?
Ende des Kapitels: Abfindung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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