Abfindung bei Kündigung Lässt sich die Höhe der Abfindung prognostizieren oder berechnen?
Wenn im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung verhandelt wird: Wie hoch sollte die Abfindung sein? Wie wird die Abfindung berechnet?
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Für die Bemessung der Abfindung gibt es allerdings eine Faustformel – die so genannte "Regelabfindung". Diese beträgt ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.
Diese "Regelabfindung" ist aber nur eine grobe Richtschnur. Sie kann unter-, aber auch überschritten werden. Wesentlicher Anhaltspunkt dafür, welchen Abfindungsbetrag Sie "herausholen" können, ist die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage:
Wenn vornherein und zweifelsfrei feststeht, dass die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, so können Sie in der Regel darauf bestehen, dass der Arbeitgeber die "Regelabfindung" zahlt. Denn er hat in diesem Fall ja keine Alternative, will er die Kündigung nicht zurücknehmen.
- Umgekehrt wird es dann schwierig, die "Regelabfindung"
zu bekommen, wenn die Erfolgsaussicht für Ihren Kündigungsschutzprozess
nicht eindeutig prognostizierbar ist. Wenn zwar einiges dafür
spricht, dass der Arbeitgeber mit seiner Kündigung an rechtlichen
Hindernissen scheitern könnte, andererseits aber auch die Möglichkeit
besteht, dass die Kündigung rechtswirksam ist, so hat der Arbeitgeber
seinerseits die Möglichkeit, die Höhe der Abfindung "zu drücken".
Wenn sich der Arbeitgeber zum Beispiel einigermaßen sicher ist, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, und wenn Sie Ihrerseits nicht ausschließen können, dass Sie den Prozess verlieren könnten, ist es oftmals vernünftiger, sich mit einer geringeren Abfindung zu begnügen, als das Risiko einzugehen, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren und dann ganz mit leeren Händen dazustehen.
Weiter >
Was bleibt Ihnen von der Abfindung, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben und der Fiskus sich bei Ihnen bedient hat? Wie ist die Abfindung
zu versteuern?
Inhaltsübersicht: Abfindung
- Abfindung - Tipps und Infos (Übersicht)
- Gibt es einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
- Der Weg zu einer Abfindung: Kündigungsschutzklage
- Lässt sich die Höhe der Abfindung prognostizieren oder berechnen?
- Wie ist die Abfindung zu versteuern?
- Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld?
- Problem: Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist nicht eingehalten: Wieviel Prozent der Abfindung sind verloren?
- Wenn Sie selbst kündigen wollen ... Chance auf Abfindung?
Ende des Kapitels: Abfindung
Zuletzt aktualisiert August 2023
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0