(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Abfindungsstrategie:
Welche Konstellation ist als Ausgangsbasis gut, besonders gut oder eher weniger geeignet?

Ich habe mich darauf spezialisiert, für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden wollen, eine Strategie zu entwickeln, die den Arbeitgeber dazu bringt, dem Arbeitnehmer den Abschied mit einer Abfindung "zu versüßen". Die Ironie dabei ist, dass es auf diese Weise zur Zahlung einer Abfindung kommt, obgleich bis dahin (noch) gar keine arbeitgeberseitige Kündigung im Raum stand.

Nun werden Sie sich vorstellen können, dass die Ausgangssituationen für solche Strategien unterschiedlich sind. In einigen Fällen ist es schwierig bis unmöglich, für den Arbeitnehmer eine Abfindung herauszuholen. Es gibt aber auch Konstellationen, die geradezu dafür prädestiniert sind, eine Strategie zu entwickeln, die zum Erfolg führt.

Nachfolgend beschreibe ich einige typische Konstellationen, wie sie in der Praxis immer wieder vorkommen. Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Ihre Aussichten auf eine Abfindung am besten?

Der offene Konflikt

Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz einen Konflikt, der schon offen zutage getreten ist? Führen Sie eine Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung oder mit Ihrem Vorgesetzten? Oder gibt es eine Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen? Konflikte lassen sich erfahrungsgemäß gut ausnutzen, um eine Strategie zu entwickeln, die den Arbeitgeber veranlasst, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einzulassen. Bei so gelagerten Sachverhalten lassen sich in der Praxis überwiegend gute Resultate erzielen.

Die Abmahnung

Wurden Sie abgemahnt? Eine Abmahnung stellt einen besonderen Fall eines bereits offen zutage getretenen Konflikts dar. Ich betrachte die Abmahnung als" Steilvorlage" für eine Strategie, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führt. Die Frage, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht abgemahnt wurden, ist dabei nur von untergeordneter Bedeutung. Maßgebend ist, dass ein Konflikt vorliegt. Hierauf kann man aufbauen.

Der latente Konflikt

Sind Sie mit Ihrer Situation in Ihrem Beschäftigungsverhältnis unzufrieden, ohne dass ein Konflikt bereits offen zutage getreten ist? Die Gründe für eine Unzufriedenheit können vielfältiger Natur sein. Ungerechte Behandlung oder das Gefühl benachteiligt worden zu sein, führen zu Unzufriedenheit. Engagement und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft werden nicht erkannt oder als selbstverständlich vorausgesetzt oder am Ende überhaupt nicht wahrgenommen? Anderen Mitarbeitern wird der Vorzug gegeben, etwa bei einer Beförderung? Die Belange des Arbeitgebers haben stets Vorrang, auch vor Ihren Urlaubswünschen? Und wenn sie dann endlich im Urlaub sind, wird ständige Erreichbarkeit als selbstverständlich vorausgesetzt und erwartet? Alles dies sind Gründe, die unzufrieden machen und den Wunsch entstehen lassen, "den Job hinzuschmeißen". Dabei ist aber nicht einzusehen, warum man es dem Arbeitgeber so leicht machen soll, das Arbeitsverhältnis einfach nur zu kündigen. Ist es nicht recht und billig, den Arbeitgeber dazu zu bringen, wenigstens noch eine Abfindung zu zahlen? Solche latenten Konflikte liefern häufig sehr gute Ansatzpunkte für eine Abwehrstrategie, die auch zum Ziel führt.

Arbeitnehmer in einer verantwortlichen Position

Ihre Ausgangslage für eine Abfindungsstrategie ist auch dann gut, wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine Führungsposition innehaben oder in einer verantwortlichen Position mit unternehmenswichtigen Aufgaben betraut sind. In diesem Fall setzen Sie an einer Schaltstelle und verfügen über Einwirkungsmöglichkeiten. Der Arbeitgeber ist darauf angewiesen, dass Sie "gut funktionieren". Aus dieser Position heraus lassen sich gute Strategien entwickeln, die die Firmenleitung (Geschäftsführung/Vorstand) dazu bewegen, die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einer Fortsetzung desselben vorzuziehen - natürlich gegen Zahlung einer Abfindung.

Psychisch krank?

Ein Arbeitnehmer ist über einen langen Zeitraum erkrankt. Die Erkrankung ist psychischer Natur und hängt unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zusammen. Beispielsweise handelt es sich um einen Burn-Out, um psychische und/oder physische Erschöpfung oder um eine psychische Erkrankung wegen Mobbings. Bei einer längeren Erkrankung ist es dann problematisch, eine Abfindung zu erstreiten, wenn der betroffene Mitarbeiter sich gar nicht mehr in der Lage sieht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren und dort die Arbeit wieder aufzunehmen. Der Arbeitgeber wird keinen Grund sehen, freiwillig eine Abfindung zu zahlen - warum auch? Ein Mitarbeiter, der längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt ist, kostet nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Geld mehr. Wenn der Arbeitgeber begründeten Anlass zu der Vermutung hat, dass der Mitarbeiter vielleicht gar nicht mehr die Kraft aufbringt, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, wird er einfach nur abwarten und hoffen, dass der Mitarbeiter von sich aus kündigt. Will also der Arbeitnehmer unter keinen Umständen wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, sind, wie ich einräumen muss, die Erfolgsaussichten, einer Abfindung herauszuholen, um einiges geringer als in dem Fall, dass der Arbeitnehmer wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt oder zumindest ein Szenario inszeniert, welches den Arbeitgeber glauben (oder befürchten) lässt, er werde sich wieder mit seinem Mitarbeiter abgeben müssen. Allerdings: Selbst dann, wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ausgeschlossen ist, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen noch etwas erreichen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Längere Abwesenheit - hat Ihr Arbeitgeber Sie überhaupt noch "auf dem Plan"?

Es gibt Konstellationen, bei denen ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum nicht mehr gearbeitet hat. Grund für die lange Abwesenheit können eine längere Krankheit oder die Geburt eines Kindes und die sich daran anschließende Elternzeit sein. Die lange Abwesenheit wird bisweilen dazu, dass der Arbeitgeber überhaupt nicht mehr damit rechnet, dass der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Aus diesem Grund ist die Rückkehr des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin nicht eingeplant. Der Arbeitsplatz ist anderweitig besetzt oder unter Umständen überhaupt nicht mehr vorhanden. In einer solchen Konstellation bestehen gute Chancen, eine Abfindung herauszuholen.

Langjähriges konfliktfreies Beschäftigungsverhältnis

Angenommen, Sie sind schon seit vielen Jahren bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Der Arbeitgeber hat an Ihnen nichts auszusetzen und umgekehrt. Sie wollen das Arbeitsverhältnis beenden, weil Sie sich verändern wollen, etwa weil Sie von einem anderen Arbeitgeber ein besseres Angebot bekommen haben.

In dieser Konstellation besteht kein Konflikt. Eine Konfrontation kann auch nicht mit gutem - und plausiblem - Grund herbeigeführt werden. In dieser Situation werden Sie kaum den Drang verspüren, nach so vielen Beschäftigungsjahren, in denen überwiegend ein Einvernehmen mit dem Arbeitgeber bestanden hat, eine spannungsgeladene Situation herbeizuführen. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht freiwillig eine Abfindung anbietet, wird es daher schwierig - aber auch nicht unter allen Umständen unmöglich.

Entscheidend ist das Know-how...

Worauf kommt es an? Entscheidend ist das Know-how. Man muss wissen, welche Maßnahmen in welcher Situation am besten geeignet sind, Sie Ihrem Ziel näherzubringen. Wichtig ist auch, so vorzugehen, dass Ihr Arbeitgeber nicht gleich erahnt, dass Ihre Maßnahmen eigentlich nur darauf abzielen, ihm eine Abfindung "aus den Rippen zu leiern". Man darf sich nicht in die Karten schauen lassen. Außerdem muss unbedingt vermieden werden, dem Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung zu liefern. Unternehmen Sie zu wenig, laufen Sie Gefahr, dass die Strategie nicht fruchtet. Gehen Sie mit Ihren Maßnahmen zu weit, riskieren Sie eine Kündigung. Schließlich muss man auch noch wissen, wann und wie man in die Verhandlungen einsteigt und wie man so verhandelt, dass am Ende das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Genau das ist es, was ich tagtäglich mache. Darf ich Ihnen eine Online-Rechtsberatung anbieten?


Ende des Kapitels "Abfindung - Tipps und Infos"



Zuletzt aktualisiert August 2023

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