Abfindung Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld - was Sie unbedingt beachten müssen
Auch wenn eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld zu erfolgen hat, bedeutet dies nicht, dass die gesamte Abfindung verloren geht....
Zunächst einmal ist der Ruhenszeitraum nicht länger als der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis ordentlich hätte gekündigt werden können. Spätestens nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet der Ruhenszeitraum.
Die Berechnung, welcher Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, ist sehr kompliziert. Nach der Gesetzeslage endet der Ruhenszeitraum
- spätestens an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber geendet hätte, oder
- spätestens an dem Tag, an dem ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis ohnehin geendet hätte, oder
- bereits früher, wenn die Entlassungsentschädigung als verbraucht gilt, jedoch
- spätestens zwölf Monate nach der gewollten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, jedenfalls
- an dem Tag, an dem eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers möglich gewesen wäre.
Von diesen fünf Kriterien gilt dasjenige, welches für den Arbeitnehmer zum jeweils günstigsten Ergebnis führt.
Der anzurechnende Teil der Abfindung beträgt maximal
Es hängt von vielen Faktoren ab, wieviel Prozent der Abfindung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen sind, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im Einzelfall beraten zu lassen.
Am besten vermeiden Sie das Problem einer möglichen Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld dadurch, dass Sie sich nicht auf eine Verkürzung der ordentlichen Kündigungsfrist einlassen.
Wenn Sie selbst kündigen wollen .... Chance auf Abfindung?
Vielfach befinden sich Arbeitnehmer in einer Situation, in der sie - aus welchen Gründen auch immer - an ihrer Arbeit und an ihrem Arbeitsplatz keine Freude mehr haben. Liebend gern würden sie das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden - notfalls durch eine eigene Kündigung.
Inhaltsübersicht: Abfindung
- Abfindung - Tipps und Infos (Übersicht)
- Gibt es einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
- Der Weg zu einer Abfindung: Kündigungsschutzklage
- Lässt sich die Höhe der Abfindung prognostizieren oder berechnen?
- Wie ist die Abfindung zu versteuern?
- Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld?
- Problem: Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist nicht eingehalten: Wieviel Prozent der Abfindung sind verloren?
- Wenn Sie selbst kündigen wollen ... Chance auf Abfindung?
Ende des Kapitels: Abfindung
Zuletzt aktualisiert August 2023
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0