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aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht

Entscheidungen


des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.  


Status einer "Ein-Euro-Jobberin"

BAG, Urteil vom 26. 9. 2007 – 5 AZR 857/06 -

 

Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 III 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 70/07


Verzicht auf Kündigungsschutzklage

BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 722/06 -

 

Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung ohne Gegenleistung in einem ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Formular auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet. Durch einen solchen Klageverzicht wird von der gesetzlichen Regelung des § 4 Satz 1 KSchG abgewichen; ohne Gegenleistung benachteiligt ein solcher formularmäßiger Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 64/07


Anspruch auf Gleichbehandlung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 -

 

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist ua. dann verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine Norm verstößt, die eine Benachteiligung von Arbeitnehmern ausdrücklich verbietet. Ein solches Verbot enthielt § 611a BGB, der die Benachteiligung wegen des Geschlechts untersagte. Seit dem 18. August 2006 ist dieses Verbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 62/07


Betriebsübergang - Frischelager für Lebensmittel

BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 -

 

Ein Betriebsübergang iSd. § 613a BGB ist dann gegeben, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebes oder eines Betriebsteiles unter Wahrung der Identität fortführt. Daran fehlt es, wenn allein die Gesellschafter einer KG ausgewechselt werden.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 61/07


Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages

BAG, Urteil vom 19.07.2007 - 6 AZR 774/06 -

 

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird. Auf Grund dieser Vermutung, die seit dem Jahre 1993 der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht, führt die in § 305c Abs. 2 BGB enthaltene Unklarheitenregel bei vorformulierten Vertragsbedingungen nicht zu einer anderen Beurteilung. Durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für den Auflösungsvertrag gewahrt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 56/07


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 27.05.2014