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Hier finden Sie weitere
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Entscheidungen
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des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum
Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
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Status einer "Ein-Euro-Jobberin"
BAG, Urteil vom 26. 9. 2007 5
AZR 857/06 -
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Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf
der Basis von § 16 III 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job)
ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher
Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch
auf Arbeitsvergütung.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 70/07
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Verzicht auf Kündigungsschutzklage
BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
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Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam,
wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben
unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene
Benachteiligung ist regelmäßig anzunehmen,
wenn der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an
eine Arbeitgeberkündigung ohne Gegenleistung in
einem ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Formular auf die
Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet.
Durch einen solchen Klageverzicht wird von der gesetzlichen
Regelung des § 4 Satz 1 KSchG abgewichen; ohne
Gegenleistung benachteiligt ein solcher formularmäßiger
Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 64/07
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Anspruch auf Gleichbehandlung - geschlechtsbezogene
Benachteiligung
BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
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Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist
ua. dann verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine Norm
verstößt, die eine Benachteiligung von Arbeitnehmern
ausdrücklich verbietet. Ein solches Verbot enthielt
§ 611a BGB, der die Benachteiligung wegen des Geschlechts
untersagte. Seit dem 18. August 2006 ist dieses Verbot
im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 62/07
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Betriebsübergang - Frischelager für Lebensmittel
BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
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Ein Betriebsübergang iSd. § 613a BGB ist
dann gegeben, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche
Einheit des Betriebes oder eines Betriebsteiles unter
Wahrung der Identität fortführt. Daran fehlt
es, wenn allein die Gesellschafter einer KG ausgewechselt
werden.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 61/07
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Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch
Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages
BAG, Urteil vom 19.07.2007 - 6 AZR 774/06
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Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen,
in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen
Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet,
dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis
mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses
einvernehmlich beendet wird. Auf Grund dieser Vermutung,
die seit dem Jahre 1993 der ständigen Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts entspricht, führt die
in § 305c Abs. 2 BGB enthaltene Unklarheitenregel
bei vorformulierten Vertragsbedingungen nicht zu einer
anderen Beurteilung. Durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag
wird das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für
den Auflösungsvertrag gewahrt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 56/07
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