Tipps zum Kündigungsschutz Schwellenwert: Kein Kündigungsschutz für Kleinbetriebe
Der Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, darf rechnerisch nicht zehn oder weniger Arbeitnehmer haben
Wann liegt ein das Kündigungsschutzgesetz ausschließender Kleinbetrieb vor?
Neben dem Erfordernis, dass die Wartezeit erfüllt sein muss, ist weitere Voraussetzung für das Erreichen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz, dass in Ihrem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer - einschließlich Ihrer Person - beschäftigt sind. Dies ist die sog. "Kleinbetriebsklausel". Der Sinn und Zweck dieser Anforderung liegt darin, Betrieben mit nur wenigen Arbeitnehmern nicht die hohen Ansprüche des Kündigungsschutzgesetzes für den Ausspruch einer Kündigung aufzubürden. In einem Kleinbetrieb soll also für den Betriebsinhaber eine leichtere Lösungsmöglichkeit bestehen.
Nach der Bestimmung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz in Betrieben, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zur Berufsausbildung Beschäftigten arbeiten. Das bedeutet, dass Betriebe, in denen dieser Schwellenwert nicht erreicht wird (Kleinbetriebe), vom Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen sind.
Weiter >
Für Sie ist es wichtig, eine genügende Anzahl von Beschäftigten
"zusammenzubekommen", damit Sie in den Genuss des Kündigungsschutzes
kommen. Daher sollten Sie die Antworten auf folgende Fragen kennen:
- Arbeitnehmerstatus: Wer gilt als Arbeitnehmer und ist mitzuzählen?
- Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte: Was gilt in Bezug auf Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte?
- Aushilfen: Wann sind bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl Aushilfen zu berücksichtigen?
- Regelmäßige Beschäftigtenzahl: Wie sind die in der Regel Beschäftigten zu ermitteln? Was gilt bei schwankender Beschäftigtenzahl?
- Gemeinschaftsbetrieb: Können mehrere Unternehmen als ein Betrieb gelten?
Wie wird die Beschäftigtenzahl ermittelt? - Hier die Antworten auf diese Fragen ...
Inhaltsübersicht: Tipps zum Kündigungsschutz
- Tipps zum Kündigungsschutz - Übersicht
- Was bedeutet "Kündigungsschutz"?
- Arbeitnehmerbegriff: Kündigungsschutz nur für Arbeitnehmer
- Wartezeit: Kündigungsschutz erst ab sechsmonatiger Beschäftigungsdauer
- Schwellenwert: Kein Kündigungsschutz für Kleinbetriebe
- Was ist unter einem Kleinbetrieb zu verstehen?
- Wie wird die Beschäftigtenzahl ermittelt?
- Ausnahme vom Schwellenwert: Bestandsschutz für langjährige Beschäftigte
- Worin genau besteht eigentlich der "Schutz" des Kündigungsschutzgesetzes?
- Kündigungsschutzklage: Dreiwöchige Klagefrist beachten!
- Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ende des Kapitels: Tipps zum Kündigungsschutz
Zuletzt aktualisiert Dezember 2018
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0