Hier finden Sie

aktuelle Entscheidungen

des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.


Anspruch auf Wiedereinstellung

 

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 9 AZR 564/12 -

Räumt ein Arbeitgeber anlässlich der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs und des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen den vom Arbeitgeberwechsel betroffenen Arbeitnehmern ein unbefristetes Rückkehrrecht ein, haben diese Anspruch auf die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber, wenn die in der Rückkehrzusage genannten Bedingungen erfüllt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rückkehrzusage vor der Übernahme von Arbeitnehmern durch eine Betriebskrankenkasse (§ 147 Abs. 2 SGB V) erfolgt. Ob der bisherige Arbeitgeber das Angebot rückkehrwilliger Arbeitnehmer auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags anzunehmen oder selbst ein solches Angebot abzugeben hat, hängt von der Rückkehrzusage und den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Diese sind auch für den Inhalt des neu zu begründenden Arbeitsverhältnisses maßgebend.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 61/13


Sachgrundlose Befristung: Auch bei Vorbeschäftigung von mehr als drei Jahren unzulässig

 

LAG Baden-Württemberg,
Urteil vom 26.9.2013 - 6 Sa 28/13 -

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber auch vor mehr als drei Jahren bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. So entschied jetzt das LAG Baden-Württemberg. Es weicht damit bewusst von der Rechtsprechung des BAG ab.
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Unwirksamkeit formularmäßiger Berechtigung zur Freistellung

 

LAG Hessen, Urteil vom 20.03.2013
- 18 SaGa 175/13 -

Eine im Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, die dem Arbeitgeber die Berechtigung einräumt, den Arbeitnehmer ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen freizustellen, ist nicht mit dem höchstrichterlich anerkannten Beschäftigungsanspruch vereinbar und daher unwirksam.

Der Angestellte klagte auf Beschäftigung nach betriebsbedingter und später auch verhaltensbedingter Kündigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses. Das LAG Hessen ist der Auffassung, dass die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB unwirksam ist. Die Freistellung des Klägers ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen ist danach mit dem Beschäftigungsanspruch des Klägers nicht vereinbar. Dieser bestehe grundsätzlich und speziell nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
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Verfahren um den dreibeinigen Hund

 

ArbG Düsseldorf,
Urteil vom 04.09.2013
- Az. 8 Ca 7883/12 -

In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wehrte die Arbeitnehmerin sich gegen das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot, ihren dreibeinigen Hund mit in das Büro zu nehmen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
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Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

 

BAG, Urteil vom 25.09.2013
- 10 AZR 282/12 -

Nach § 631 BGB wird der Unternehmer durch einen Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags ist die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg. Gegenstand eines Dienstvertrags nach § 611 Abs. 1 BGB ist dagegen die Tätigkeit als solche. Bei einem Arbeitsverhältnis wird die vereinbarte Tätigkeit weisungsgebunden, dh. in persönlicher Abhängigkeit geleistet. Welches Rechtsverhältnis vorliegt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 55/13

 

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