Hier finden Sie
aktuelle Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an
Berufsanfänger gerichteten Stellenanzeige
für ein Traineeprogramm Hochschulabsolventen/Young
Professionells und lehnt er einen 36jährigen
Bewerber mit Berufserfahrung bei einer Rechtschutzversicherung
und als Rechtsanwalt ab, so ist dies ein Indiz für
eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters.
Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür,
dass ein solcher Verstoß nicht vorgelegen hat.
Er darf sich darauf berufen, dass der Bewerber aufgrund
seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren
Examensnoten nicht in die eigentliche Bewerberauswahl
einbezogen worden ist.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 5/13
Kündigungsschutz:
Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs
BAG, Urteil vom 24.01.2013
- 2 AZR 140/12 -
Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz
für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer
nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn
Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung
der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte
Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz
auf einem in der Regel vorhandenen Personalbedarf
beruht. Dies gebietet eine an Sinn und Zweck orientierte
Auslegung der gesetzlichen Bestimmung.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 6/13
Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern.
LAG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 10.01.13
- Az. 10 Sa 809/12 -
Ein Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit
nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern.
Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an den Arbeitgeber
herausgeben.
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Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann
trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen
Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich
und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines
Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr
lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich
hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen
mit demselben Arbeitgeber sprechen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 54/12
Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung
verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber,
geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten,
wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung
ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer
kein herausgehobenes Entgelt bezieht.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 16/12
Kündigungsschutz-Ratgeber
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