Hier finden Sie
aktuelle Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei freiwilligen Sonderzahlungen
BAG, Urteil vom 05.08.2009
- 10 AZR 666/08 -
Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund
kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet,
kann er frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen
er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung
gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen
Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Er darf einzelnen
Arbeitnehmern nur aus sachlichen Kriterien eine Sonderzahlung
vorenthalten. Stellt er sachfremd Arbeitnehmer schlechter,
können diese verlangen, wie die begünstigten
Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann,
wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot
in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer
von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger
Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 14/15
Außerordentliche
Kündigung:
Darf bei Interessenabwägung
das prozessuale Verhalten des Arbeitnehmers berücksichtigt
werden?
(Fall "Emmely" - Unterschlagung von 1,30 €)
BAG, Beschluss vom 28.07.2009
- 3 AZN 224/09 -
Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Es hat den Vorwurf als erwiesen angesehen; die Revision gegen seine Entscheidung hat es nicht zugelassen. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde.
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Pressemitteilung des BAG Nr.76/09
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 24.09.2009
- 8 AZR 357/08 -
Eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt die einmonatige Frist für einen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB) nicht in Lauf. Das Recht zum Widerspruch kann allerdings verwirken
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Pressemitteilung des BAG Nr. 72/09
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
BAG, Urteil vom 23.06.2009
- 2 AZR 283/08 -
Ein angestellter Pressefotograf einer Nachrichtenagentur ist zu einem angemessenen Auftreten in der Öffentlichkeit verpflichtet. Er darf den Ruf und die Beziehungen des Arbeitgebers zu Kunden und Informanten nicht durch unkorrektes Verhalten beschädigen. Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verletzung dieser vertraglichen Pflicht kommt jedoch in der Regel nur in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer durch eine vergebliche Abmahnung deutlich gemacht worden ist, welches Verhalten der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer konkret erwartet und dass bei erneuter Pflichtverletzung der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist (sog. Warnfunktion).
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Pressemitteilung des BAG Nr. 63/09
Abmahnung wegen Weigerung, an einem Personalgespräch teilzunehmen
BAG, Urteil vom 23.06.2009
- 2 AZR 606/08 -
Nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz bereits festgelegt sind; außerdem können Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erfolgen. Das Weisungsrecht beinhaltet dagegen nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 62/09
Kündigungsschutz-Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
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