RTV Dachdeckerhandwerk

Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer imDachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik -
(RTV Dachdeckerhandwerk)

in der Fassung vom 12. Juni 1992, 8. September 1993, 13. Dezember 1994, 6. Dezember 1995, 2. September 1997, 30. September 1997, 26. Juni 1998, 18. Juni 1999, 28. Juni 2000, 30. Januar 2001, 26. März 2001, 22. Mai 2002, 13. Juli 2006, 27. November 2006, 26. August 2008, 19. Juni 2012, 1. Oktober 2012, 8. November 2012, 19. Juni 2013 und dem 8. Oktober 2014

§ 15 Freistellung aus besonderen Gründen

  1. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheiten benötigte Zeit unter Zahlung seines Tarifstundenlohnes in der Winterarbeitszeit für 7,5 Stunden - soweit die Freistellung in die Sommerarbeitszeit fällt, für höchstens 8 Stunden, in den Fällen einer betrieblichen Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 höchstens für die Arbeitszeit, die an diesem Tag vorgesehen war - von der Arbeit freizustellen, wenn er
    1. den Arzt aufsuchen muss und der Besuch nachweislich während der Arbeitszeit erforderlich ist und keine Dauerbehandlung vorliegt, oder wenn er
    2. von einem Gericht oder einer sonstigen in Ausübung amtlicher Befugnisse tätig werdenden Behörde geladen wird, sofern er keinen Anspruch auf Entschädigung hat und nicht als Beschuldigter, Angeklagter oder Betroffener oder als Partei im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren geladen ist.
  2. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern ist für die notwendig ausfallende Arbeitszeit ohne Anrechnung auf den Urlaub und ohne Fortzahlung des Lohnes Freizeit zu gewähren.

    Dies gilt auch für die Ausübung der Pflichten als Mitglied von gesetzlichen Prüfungsausschüssen oder zu tarifvertraglichen Pflichten sowie für die Wahrnehmung von Mandatsverpflichtungen nach der Handwerksordnung oder nach dem Berufsbildungsgesetz.
  3. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung von höchstens 3 Tagen im Kalenderjahr, wenn die Weiterbildung im betrieblichen Interesse liegt.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung

Abschnitt I: Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt II: Beginn des Arbeitsverhältnisses

§ 2 Einstellung

Abschnitt III: Arbeitszeit/Zeitzuschläge

§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitszeitverteilung
§ 5 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
§ 6 entfällt
§ 7 Nachholen von witterungsbedingten Ausfallstunden
§ 8 Wöchentliche Arbeitszeit, besondere Arbeitnehmergruppen
§ 9 Änderung der täglichen Arbeitszeit aus besonderen Gründen
§ 10 Zuschlagspflichtige Mehrarbeit
§ 11 Nachtarbeit
§ 12 Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 13 Zuschläge

Abschnitt IV: Arbeitsfreistellung/Arbeitsausfall

§ 14 Freistellung aus familiären Gründen
§ 15 Freistellung aus besonderen Gründen
§ 16 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung
§ 17 Arbeitsausfall aus Witterungs- oder wirtschaftlichen Gründen während der Schlechtwetterzeit
§ 18 Bezahlung gesetzlicher Wochenfeiertage
§ 19 Tarifstundenlohn

Abschnitt V: Lohn

§ 20 Lohn
§ 21 entfällt
§ 22 Lohnanspruch vor und nach abgeschlossener Berufsausbildung
§ 23 entfällt
§ 24 Lohn bei Auswärtsbeschäftigung
§ 25 Lohnabrechnung
§ 26 Leistungslohn
§ 27 - § 32 entfällt

 

Abschnitt VI: Erschwerte Arbeit

§ 33 Erschwerniszuschläge

Abschnitt VII: Auswärtsbeschäftigung

§ 34 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 35 Auswärtsbeschäftigung bei täglicher Rückkehr
§ 36 Auswärtsbeschäftigung ohne tägliche Rückkehr
§ 37 Wochenendheimfahrten

Abschnitt VIII: Urlaub

§ 38 Urlaubsdauer
§ 39 entfällt
§ 40 entfällt
§ 41 Teilurlaub
§ 42 Urlaubsantritt
§ 43 Höhe und Berechnung des Urlaubsentgelts
§ 44 Zusätzliches Urlaubsgeld
§ 45 Rückforderung überbezahlter Urlaubsvergütung
§ 46 Fälligkeit und Abgeltung der Urlaubsvergütung
§ 47 Urlaubsbescheinigung
§ 48 Verfall und Übertragung von Urlaubsansprüchen

Abschnitt IX: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 49 Kündigungsfristen
§ 50 Kündigung wegen ungünstiger Witterung
§ 51 Kündigung wegen Schwarzarbeit
§ 52 Freistellung zur Arbeitssuche
§ 53 Aushändigung von Restlohn und Arbeitspapieren

Abschnitt X: Ausschlussfristen

§ 54 Ausschlussfristen

Abschnitt XI: Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 55 Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 56 entfällt
§ 57 entfällt

Abschnitt XII: Einhaltung des Vertrages

§ 58 Durchführungspflicht
§ 59 Einhaltungsgebot

 

Abschnitt XIII: Geltungsdauer

§ 60 Inkrafttreten und Beendigung


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