Hier finden Sie

aktuelle Entscheidungen

des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.


Kündigung wegen Fettleibigkeit (Adipositas)

Arbeitsgericht Düsseldorf,
Urteil vom 17.12.2015
- 7 Ca 4616/15 -

Nur dick ist nicht dick genug
Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigt, weil er meint, dieser sei zu dick, muss er nachweisen, dass der Mitarbeiter nicht der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Allerdings steht dem Mitarbeiter dann auch kein Schadensersatz wegen Diskriminierung zu.
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Urlaub ist auch abzugelten, wenn der Arbeitnehmer stirbt

Arbeitsgericht Berlin,
Urteil vom 07.10.2015
- 56 Ca 10968/15 -

Ein Stück Unsterblichkeit: Müssen Unternehmen bei Tod eines Arbeitnehmers Geld für nicht genutzte Urlaubstage an die Erben auszahlen? Nein! Mit dem Tod des Arbeitnehmers geht ein Urlaubsanspruch nicht unter. Er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruchs um und ist vererblich. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Berlin in einer Entscheidung vom 07.10.2015.
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Betriebliche Übung: Kein Weihnachtsgeld mehr "nach Gutdünken"

BAG, Urteil vom 13.05.2015
- 10 AZR 266/14 -

Sonderzahlungen beschäftigen die Gerichte immer wieder. Häufig geht es dabei um die Frage, wie die Entstehung einer betrieblichen Übung in Bezug auf Sonderzahlungen verhindert werden kann. In der Vergangenheit war höchstrichterlich anerkannt, dass eine betriebliche Übung dann nicht entsteht, wenn der Arbeitgeber die Leistung jeweils in unterschiedlicher Höhe erbringt. In diesem Falle fehle es an einer regelmäßigen, gleichförmigen Wiederholung einer bestimmten Verhaltensweise. Dadurch werde für den Arbeitnehmer erkennbar, dass der Arbeitgeber jedes Jahr neu über die Leistung entscheiden wolle. Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung vom 13.05.2015 ausdrücklich aufgegeben:
Die Entstehung einer betrieblichen Übung kann durch jährlich unterschiedlich hohe Sonderzahlungen in Zukunft nicht mehr verhindert werden...


Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG*, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 14/15


Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen

BAG, Urteil vom 19.02.2015
- 8 AZR 1007/13 -

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB iVm. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes "Zuwarten" oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 65/14

 

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