Hier finden Sie

aktuelle Entscheidungen

des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.


Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs bei Mobbing

BAG, Urteil vom 20.11.2014
- 2 AZR 651/13 -

Eine sexuelle Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 4 AGG stellt nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist „an sich“ als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, unter anderem von ihrem Umfang und ihrer Intensität.
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Eine sexuelle Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 4 AGG stellt nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist „an sich“ als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, unter anderem von ihrem Umfang und ihrer Intensität.
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Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres

BAG, Urteil vom 21.10.2014
- 9 AZR 956/12 -

Äußerungen eines Arbeitnehmers über betriebliche Missstände im Rahmen eines Videos, das ins Internet gestellt wird und dort über verschiedene Portale verbreitet wird, können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden, wenn sie geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Arbeitgebers zu beschädigen. Erlaubt ist jedoch eine sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten auch in dieser Form.
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Geschäftsschädigende Äußerungen in einem "You-Tube"-Video

BAG, Urteil vom 31.07.2014
- 2 AZR 505/13 -

Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG*, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 14/15


Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

BAG, Urteil vom 15.10.2013
- 5 AZR 611/12 -

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 48/14

 

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